Moritz Leuenbergers Geisel-Aussagen bleiben folgenlos

Der Bundesrat hat heute beschlossen, keine Strafuntersuchung gegen Alt Bundesrat Moritz Leuenberger zuzulassen. Dies nach heiklen Aussagen im Februar.

Moritz Leuenberger Bundesrat Bundesanwaltschaft
Alt-Bundesrat Moritz Leuenberger hat mit einer öffentlichen Aussage zur Bezahlung von Lösegeldern das Amtsgeheimnis verletzt. Die Bundesanwaltschaft wird aber keine Strafuntersuchung einleiten dürfen. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Alt Bundesrat Moritz Leuenberger hat das Amtsgeheimnis nicht verletzt.
  • Der Bundesrat verzichtet auf die Einleitung einer Strafuntersuchung.

Die Bundesanwaltschaft wird nicht zur Strafuntersuchung gegen Alt Bundesrat Moritz Leuenberger ermächtigt. Das hat der Bundesrat am Mittwoch entschieden.

Leuenberger hatte in einem Interview gesagt, die Schweiz habe bei Geiselnahmen Lösegelder bezahlt. Der Bundesrat vertritt aber öffentlich die Politik, keine Lösegelder zu bezahlen: Dies könne «die Position der Schweiz in Verhandlungen schwächen» und betroffene Schweizerinnen und Schweizer gefährden. Deshalb habe die Bundesanwaltschaft einen Verdacht auf Amtsgeheimnisverletzung gehegt.

Geiseln Schweiz Lybien
Es wurden schon viele Schweizer Staatsangehörige als Geiseln genommen. Hier eine Demonstration in Genf für die Freilassung von Schweizer Geiseln in Lybien, 2009. - Keystone

Der Bundesrat habe die Ermächtigung der Bundesanwaltschaft abgelehnt, weil die Amtsgeheimnisverletzung «nicht mit den Interessen des Landes vereinbar» sei. Ein Strafverfahren hätte «eine detaillierte Auseinandersetzung» mit der bundesrätlichen Strategie in Entführungsfällen mit sich gezogen.

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