Moritz Leuenbergers Geisel-Aussagen bleiben folgenlos
Der Bundesrat hat heute beschlossen, keine Strafuntersuchung gegen Alt Bundesrat Moritz Leuenberger zuzulassen. Dies nach heiklen Aussagen im Februar.

Das Wichtigste in Kürze
- Alt Bundesrat Moritz Leuenberger hat das Amtsgeheimnis nicht verletzt.
- Der Bundesrat verzichtet auf die Einleitung einer Strafuntersuchung.
Die Bundesanwaltschaft wird nicht zur Strafuntersuchung gegen Alt Bundesrat Moritz Leuenberger ermächtigt. Das hat der Bundesrat am Mittwoch entschieden.
Leuenberger hatte in einem Interview gesagt, die Schweiz habe bei Geiselnahmen Lösegelder bezahlt. Der Bundesrat vertritt aber öffentlich die Politik, keine Lösegelder zu bezahlen: Dies könne «die Position der Schweiz in Verhandlungen schwächen» und betroffene Schweizerinnen und Schweizer gefährden. Deshalb habe die Bundesanwaltschaft einen Verdacht auf Amtsgeheimnisverletzung gehegt.

Der Bundesrat habe die Ermächtigung der Bundesanwaltschaft abgelehnt, weil die Amtsgeheimnisverletzung «nicht mit den Interessen des Landes vereinbar» sei. Ein Strafverfahren hätte «eine detaillierte Auseinandersetzung» mit der bundesrätlichen Strategie in Entführungsfällen mit sich gezogen.