Ab dem 1. Januar 2024 steigen die Mindestlöhne für Hausangestellte um 2,2 Prozent. Grund für die Anpassung des Mindestlohnes ist die Teuerung.
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Rechtlich gelten Privathaushalte als Arbeitgeber, wenn sie eine Putzfrau beschäftigen. (Symbolbild) - Keystone

Die Mindestlöhne für Hausangestellte steigen ab 1. Januar 2024 um 2,2 Prozent. Das hat der Bundesrat entschieden und den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft um drei Jahre verlängert. Grund für die Anpassung des Mindestlohnes ist die Teuerung, wie der Bundesrat am Mittwoch schrieb.

Er stützte sich beim Entscheid auf die Tripartite Kommission aus Vertretern der Bundesverwaltung sowie Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Vertretern.

Der Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft ist anwendbar für Hausangestellte in privaten Haushalten, die mindestens fünf Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber beschäftigt sind.

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