Mit der Verlängerung bis Ende Februar 2022 wird verhindert, dass bis zur Inkraftsetzung des revidierten Landwirtschaftsgesetzes eine Lücke entsteht.
Zucker
Ein paar Stück Würfelzucker, auf diese Hans Sigl verzichten würde. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat verlängert den geltenden Mindestschutz der Schweizer Zuckerproduktion.
  • Damit beträgt der Mindestgrenzschutz für Zucker weiterhin 7 Franken je 100 Kilogramm.

Der Bundesrat verlängert den geltenden Mindestschutz der einheimischen Zuckerproduktion. Mit der Verlängerung bis Ende Februar 2022 wird verhindert, dass bis zur Inkraftsetzung des revidierten Landwirtschaftsgesetzes eine Lücke entsteht. In der Herbstsession hatte das Parlament beschlossen, den Mindestgrenzschutz und den Einzelkulturbeitrag für Zuckerrüben bis 2026 auf dem aktuellen Niveau weiterzuführen.

Mit der vom Bundesrat am Mittwoch beschlossenen Verlängerung beträgt der Mindestgrenzschutz für Zucker weiterhin 7 Franken je 100 Kilogramm. Der Grenzschutz für Schweizer Zucker war bislang auf Verordnungsstufe geregelt und bis Ende Jahr befristet.

Parlament wollte Schutz der Produktion im Gesetz verankern

Das Parlament wollte aber den Schutz der Schweizer Zuckerproduktion im Gesetz verankern. Es hiess gegen den Willen des Bundesrates Beiträge an Rübenkulturen und Mindestzölle gut und änderte das Landwirtschaftsgesetz entsprechend ab.

Angestossen hatte die Gesetzesrevision der frühere Bauernverbandsdirektor und Nationalrat Jacques Bourgeois (FDP/FR), mit Blick auf Entwicklungen in der EU. Die EU gab 2017 die Produktionsmengen frei und hob Exportbeschränkungen auf. Das setzte den Schweizer Zuckerpreis unter Druck und machte den Rübenanbau wirtschaftlich weniger interessant.

Den Einzelkulturbeitrag für Zuckerrüben zur Zuckerherstellung beliess das Parlament bei 2100 Franken pro Hektare und befristet bis 2026. Zudem beschloss es, für Zuckerrüben, die nach den Anforderungen der biologischen oder integrierten Produktion angebaut werden, bis 2026 einen Zusatz-Einzelkulturbeitrag von 200 Franken pro Hektare auszurichten.

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