Meldesystem für Krankheiten und Epidemien soll effizienter werden
Das Informationssystem für meldepflichtige Krankheiten wird effizienter und digitalisiert.

Um die Überwachung übertragbarer Krankheiten und die Früherkennung epidemiologischer Entwicklungen zu verbessern, werden künftig die Angaben der Befunde durch die Ärzteschaft, Spitäler, Laboratorien und andere Institutionen erweitert. Neu zur Meldung gehört die AHV-Nummer der betroffenen Person. Ausserdem sind die eindeutige Identifikationsnummer der medizinischen Fachperson, die die Meldung übermittelt sowie die Unternehmens- und Betriebs-Identifikationsnummer des meldenden Betriebs notwendig.
Der Bundesrat hat am Mittwoch diese Verbesserungen der Datenqualität beschlossen. Die neue, standardisierte elektronische Meldung wird ab Anfang 2024 zunächst bei den Laboratorien eingeführt.
Digitalisierung als Schlüssel zur Effizienz
Bis Ende 2025 soll sie dann auf alle Akteure ausgeweitet werden. Es handle sich um «einen wesentlichen Schritt in der Digitalisierung des Meldesystems». Die Covid-19-Pandemie habe gezeigt, wie wichtig rasch verfügbare und verlässliche Falldaten für die Pandemiebewältigung seien,
stellte das Bundesamt für Gesundheit (BAG) fest. Um zu verhindern, dass Fälle mehrfach gezählt wurden, habe damals ein grosser Aufwand für die tägliche Datenbereinigung betrieben werden müssen. Die künftig geforderten zusätzlichen Identifikatoren ermöglichten eine weitgehend automatisierte und effiziente Verarbeitung der Daten.
Sie verhindere die Mehrfacherfassung von Personen und Institutionen und reduziere damit den Bedarf an Datenbereinigung.






