Schweizer Autogaragen könnten bald besser gegen Kündigungen ihrer Händler- und Werkstattverträge geschützt sein.
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Wegen einer Gesetzeslücke hätten Garagen gegenüber Herstellern und Importeuren das Nachsehen. (Symbolbild) - Keystone

Autogaragen und -werkstätten in der Schweiz sollen besser geschützt werden vor der Kündigung ihrer Händler- und Werkstattverträge. Der Nationalrat will das Kartellgesetz entsprechend anpassen.

Mit 141 zu 41 Stimmen hat er am Mittwoch eine Motion von Niklaus-Samuel Gugger (EVP/ZH) angenommen. Nun hat sich der Ständerat damit zu befassen. 28 Mitglieder aller Nationalratsfraktionen hatten den Vorstoss mit unterzeichnet.

Die Motion fordert zunächst, dass Händler- und Werkstattverträge mit Garagen nicht gekündigt werden dürfen, wenn Hersteller oder Importeure nicht nachweisen können, dass das neue Vetriebsmodell signifikant effizienter ist, wie es im Motionstext heisst.

Gesetzeslücke benachteiligt Garagen

Weiter verlangt die Motion, dass nach der Einführung des Agenturmodells oder Direktvertriebs sich sowohl Autohersteller und -importeure als auch Garagen in der Schweiz ans Kartellgesetz halten müssen. Wegen einer Gesetzeslücke hätten Garagen gegenüber Herstellern und Importeuren das Nachsehen, argumentierte Gugger.

Der Bundesrat ist gegen die Motion. Müsse ein bestehendes Vertriebssystem beibehalten werden, sei das ein weitreichender Kontrahierungszwang, macht er geltend und verweist auf die Wirtschafts- und Vertragsfreiheit. Nach seinen Worten ist das Kartellgesetz auf alle Vertriebsmodelle anwendbar, auch auf Agenturmodelle und den Direktvertrieb.

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