Der Bundesrat sieht die Schweiz auf Kurs, wenn es um die Menschenrechts-Verantwortung der Unternehmen im Ausland geht. Gleichwohl sieht er Handlungsbedarf.
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Das Bundeshaus in Bern. (Symbolbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Schweiz befindet sich im internationalen Mittelfeld punkto Konzernverantwortung.
  • Trotzdem will er einige Massnahmen anpassen.

«Die Unsicherheiten und Einschränkungen des schweizerischen Strafrechts im Bereich der Menschenrechtsverletzungen genügen gewissen Erfordernissen nicht, die in den Handlungsanleitungen des Uno-Hochkommissars für Menschenrechte genannt werden.» Das schreibt der Bundesrat in einem Bericht, der die Verantwortung der Konzerne untersucht hat.

Die Schweiz im Mittelfeld

Im Auftrag des Ständerats verfasste die Regierung einen 16-seitigen Bericht zur Frage, was andere Länder unternehmen, damit ihre Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen im Ausland zur Rechenschaft gezogen werden können. Das Fazit der Analyse: Im Vergleich mit Dänemark, Deutschland, Grossbritannien, Frankreich, den Niederlanden, den USA und Kanada sind Opfer von Menschenrechtsverletzungen durch Schweizer Unternehmen im Ausland durchschnittlich geschützt. Die Schweiz liege etwa bei der strafrechtlichen Haftung «in der Norm».

Keine harten Massnahmen

Der Bundesrat hat nach Analyse der Ergebnisse beschlossen, keine harten Massnahmen zu ergreifen. Er sieht lediglich vor, «bestehende Unsicherheiten und Lücken» zu klären. Die Regierung möchte mit den internationalen Entwicklungen Schritt halten und gleichzeitig darauf achten, dass die Schweiz im internationalen Vergleich nicht benachteiligt wird.

Was heisst das konkret? Der Bundesrat will die Sichtbarkeit der gerichtlichen und aussergerichtlichen Wiedergutmachungsmechanismen zu erhöhen. Betroffene sollen besser informiert werden, welche Rechte ihnen in der Schweiz zustehen.

Sorgfalt für Schweizer Firmen auch im Ausland

Zudem werde künftig geprüft, ob Berufsverbände der Richterinnen und Anwälte in die entsprechenden Konsultationen einbezogen würden, schreibt der Bundesrat. Ausserdem sollen die bereits eingeleiteten Massnahmen zur Senkung der Kosten für den Zugang zu den Gerichten und zur Förderung kollektiver Beschwerdemöglichkeiten umgesetzt werden.

Zum Thema sind im Parlament weitere Vorstösse hängig. In der Sommersession hatte sich der Nationalrat dafür ausgesprochen, dass Unternehmen mit Sitz in der Schweiz Menschenrechte und Umweltschutz auch bei ihren Geschäften im Ausland achten sollen.

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