Die Rechtskommission des Nationalrats hat einen Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative vorgelegt. Dieser schwächt den Vorschlag der Initianten erheblich ab.
Konzernverantwortungsinitiative
Die Konzernverantwortungsinitiative wurde 2016 eingereicht. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Zur Konzernverantwortungsinitiative wurde ein indirekter Gegenvorschlag vorgelegt.
  • Die Rechtskommission des Nationalrats fordert doppelt so hohe Schwellenwerte als die Initianten.
  • Ob die Initiative zurückgezogen wird, ist noch unklar.

Kehrtwende in der Diskussion um die Konzernverantwortungsinitiative: Die Rechtskommission des Nationalrats will dem Volksbegehren mit einem indirekten Gegenvorschlag den Wind aus den Segeln nehmen.

Beide Vorlagen haben zum Ziel, dass Unternehmen Menschenrechtsstandards und Umweltbestimmungen auch im Ausland einhalten. Die Kommission will dies einschränken auf internationale Menschenrechtsverträge und Umweltabkommen, die die Schweiz tatsächlich ratifiziert hat.

Die Unternehmen kontrollieren sich dabei zunächst selber. Sie unterliegen einer Sorgfaltsprüfungspflicht. Diese verpflichtet die Firmen, die Risiken ihrer Geschäftstätigkeit für die Menschenrechte und die Umwelt zu identifizieren. Allenfalls müssen sie Gegenmassnahmen ergreifen und darüber berichten.

Die Sorgfaltsprüfung umfasst auch die kontrollierten Unternehmen oder Dritte, zu welchen lediglich eine Geschäftsbeziehung besteht, beispielsweise Lieferanten. In diesem Punkt will die Kommission die Anliegen der Initianten aufnehmen.

Nur für grosse Unternehmen

Allerdings will sie nur grosse Unternehmen oder riskante Branchen der Sorgfaltsprüfungspflicht unterstellen. Gemäss einer Mitteilung der Parlamentsdienste vom Freitag soll diese zum einen für Grossunternehmen und Konzerne gelten, die zwei der nachfolgenden Grössen in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschreiten: eine Bilanzsumme von 40 Millionen Franken, einen Umsatz von 80 Millionen Franken oder 500 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt.

Zum anderen sollen Unternehmen der Sorgfaltsprüfungspflicht unterliegen, deren Tätigkeit ein besonders grosses Risiko für Menschenrechte oder Umwelt birgt. In einer Stellungnahme zeigten sich die Initianten enttäuscht. In einem ersten Entwurf des Gegenvorschlags waren noch halb so hohe Schwellenwerte vorgesehen gewesen.

Rückzug in der Schwebe

In der Abstimmung hatte die Kommmissoin dem Gegenvorschlag mit 18 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen zugestimmt. Sie will damit den Weg für einen Rückzug der Initiative ebnen. Die Initianten wären dazu trotz Abstrichen bereit. Von einer Umsetzung ihres Anliegens im Gesetz versprechen sie sich eine raschere Wirkung.

Nachdem die Kommission die Schwellenwerte für die Grösse der Unternehmen verdoppelt hat, ist der Rückzug wieder in der Schwebe. Die Initianten wollen sich erst wieder dazu äussern, wenn die Kommission die endgültige Version der Gesetzesänderung veröffentlicht hat.

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