Kommission will Zugang zu Psychotherapien einschränken
Der Zugang zu von der Grundversicherung bezahlten Psychotherapien soll nach dem Willen der zuständigen Nationalratskommission eingeschränkt werden. Patientinnen und Patienten sollen nach ihrem Willen vor der Therapie einen Psychiater aufsuchen.

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) verabschiedete eine Motion dazu mit 16 zu 9 Stimmen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Demnach müsste vor einer psychologischen Psychotherapie eine Diagnose eines Psychiaters oder einer Psychiaterin vorliegen.
Sie will so die Gesundheitskosten senken und Menschen mit schweren psychischen Störungen einen besseren Zugang zur Versorgung ermöglichen. Mit 13 zu 9 Stimmen reichte sie eine weitere Motion ein, die eine Datenbank zur Ermittlung der Prävalenz psychischer Erkrankungen in der Schweiz fordert.
2024 hätten sich die Kosten der psychologischen Psychotherapie zu Lasten der Grundversicherung gegenüber 2022 – dem Jahr des Übergangs zum Delegationsmodell – beinahe verdoppelt auf fast eine Milliarde Franken. Das schrieb die SGK-N zur Begründung ihrer Motion.
Laut Insidern würden heute in vielen Fällen Symptome ohne Krankheitswert" behandelt, hiess es weiter. Und: Der Bundesrat dürfte verkennen, dass heute Facharztgruppen psychologische Psychotherapie anordnen dürften, die nicht auf psychische Diagnosen spezialisiert seien.






