In der Schweiz hergestellte Waffen sollen erleichtert weitergegeben werden können. Das fordert die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats.
Die Wiederausfuhr von Schweizer Kriegsmaterial soll laut der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrats in gewissen Fällen möglich werden. (Archivbild)
Die Wiederausfuhr von Schweizer Kriegsmaterial soll laut der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrats in gewissen Fällen möglich werden. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/MARTIN RUETSCHI
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Das Wichtigste in Kürze

  • Hierzulande hergestellte Waffen sollen an kriegsführende Staaten abgegeben werden können.
  • Dies unter gewissen Umständen – wie beim Ukraine-Krieg.
  • Das fordert die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats (SiK-N).

In der Schweiz hergestellte Waffen sollen unter gewissen Umständen von anderen Ländern an kriegsführende Staaten weitergegeben werden dürfen. Das fordert die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats (SiK-N) vor allem mit Blick auf den Krieg in der Ukraine.

Die SiK-N hat an der Sitzung von Dienstag eine Motion sowie eine parlamentarische Initiative beschlossen, wie aus einer Mitteilung hervorgeht.

Motion offener formuliert

Die parlamentarische Initiative sieht vor, dass die Nichtwiederausfuhr-Erklärung hinfällig wird, wenn die Wiederausfuhr des Kriegsmaterials in die Ukraine im Zusammenhang mit dem russisch-ukrainischen Krieg erfolgt

Die Motion hat dasselbe Ziel, ist indes offener formuliert. Demnach soll die Nichtwiederausfuhr-Erklärung aufgehoben werden können, wenn sich die Wiederausfuhr auf eine Situation bezieht, in der der Uno-Sicherheitsrat oder die Generalversammlung der Vereinten Nationen mit Zweidrittelmehrheit einen Widerspruch zum völkerrechtlichen Gewaltverbot festgestellt hat.

Die Kommissionsmehrheit argumentierte, die Schweiz müsse ihren Beitrag zur europäischen Sicherheit leisten und dementsprechend die Ukraine stärker unterstützen.

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