Kommission für Solidaritätsbeitrag für Opfer von Crans-Montana
Angehörige der beim Brand in Crans-Montana Verstorbenen und im Spital behandelte Verletzte sollen vom Bund einen Solidaritätsbeitrag von 50'000 Franken erhalten. Damit ist die Rechtskommission des Ständerates einverstanden, will aber Regressforderungen ermöglichen.

Die Gelder sollen rasch ausbezahlt werden. Auch dies unterstützt die Rechtskommission (RK-S), wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Sie beantragt dem Rat mit 11 zu 1 Stimme, auf die Vorlage einzutreten.
Verschiedentlich geäusserten Bedenken gegenüber dem unüblichen Eingreifen des Bundes will die RK-S laut der Mitteilung Rechnung tragen. Für Opfer von anderen Unglücken könne dieses ungerechtfertigt erscheinen, und es werfe grundlegende Fragen der Rechtsgleichheit auf, schrieb sie.
Sie beantragt dem Rat deshalb, dem Bund ein Regressrecht gegenüber den Verursachern des Schadens und ebenso gegenüber haftpflichtigen Dritten zu geben. Gegebenenfalls soll sich der Bund mit diesem Instrument schadlos halten können.
Den Vorschlag des Bundesrates, für Vergleichsgespräche einen runden Tisch unter Leitung des Bundes einzusetzen, unterstützt die Rechtskommission zwar ebenfalls. Doch wie weit und unter welchen Voraussetzungen sich der Bund finanziell an Vergleichslösungen beteiligen soll, will die Kommission nicht im dringlichen Gesetz prüfen, sondern erst später und vertieft.
Sie schlägt dazu ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren vor. Die entsprechenden Bestimmungen will sie deshalb aus dem dringlichen Gesetz streichen und in eine separate Vorlage aufnehmen. Der Bundesrat beantragt, am runden Tisch ausgehandelte Vergleiche mit höchstens 20 Millionen Franken subsidiär mitzufinanzieren.
Die Solidaritätsbeiträge von 50'000 Franken belaufen sich laut Bundesrat auf 7,8 Millionen Franken. Erhalten sollen sie 156 besonders betroffene Personen. Gemeint sind die Angehörigen der 41 Verstorbenen und stationär in Spitälern behandelte Verletzte.
Mit weiteren 8,5 Millionen Franken will der Bundesrat schliesslich kantonalen Opferhilfestellen unter die Arme greifen. Über das Geschäft werden die Räte in der laufenden Session beraten. Ziel ist, die Solidaritätsbeiträge rasch auszuzahlen.






