Kommission für Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelze
Die WBK-N stellt sich hinter den Gegenvorschlag zur Pelzinitiative und will Importe tierquälerisch erzeugter Pelze weitgehend verbieten.

Tierquälerisch erzeugte Pelze sollen nicht mehr in die Schweiz importiert werden dürfen – und auch der Handel mit tierquälerisch erzeugten Pelzprodukten soll verboten werden. Dieser Meinung ist nach dem Bundesrat auch die zuständige Nationalratskommission.
Die Wissenschafts-, Bildungs- und Kulturkommission des Nationalrats (WBK-N) unterstützt den indirekten Gegenvorschlag zur Pelzinitiative mit 16 zu 0 Stimmen bei 8 Enthaltungen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Darüber entscheiden wird die grosse Kammer in der nächste Woche beginnenden Herbstsession.
In weiten Teilen will die Kommission die von der Landesregierung vorgeschlagenen Änderungen des Tierschutzgesetzes übernehmen. Nur in Ausnahmefällen sollen Pelzimporte möglich sein.
Ausnahmeregelungen für Importe
Die WBK-N will sich bei der Bewilligung von Einfuhren auf die Vorgaben gleichwertiger internationaler Zertifizierungssysteme stützen. Der Bundesrat dagegen will Importe dann zulassen, wenn sie nachweislich aus einem Produktionsbetrieb stammen, der die Vorgaben des Zertifizierungsprogramms des Bundes erfüllt.
Insgesamt ist die Nationalratskommission der Ansicht, dass der indirekte Gegenvorschlag dem Initiativanliegen angemessen Rechnung trägt. Sie beantragt daher mit 14 zu 0 Stimmen bei 10 Enthaltungen, die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen.
Die Volksinitiative «Ja zum Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte (Pelz-Initiative)» verlangt ein Importverbot für Pelzprodukte, deren Herstellung gegen Schweizer Recht verstösst. Der Bundesrat hält dies für handelsrechtlich problematisch. Er zieht daher eine Änderung des Tierschutzgesetzes vor.
Definition von «tierquälerisch»
Sein Vorschlag orientiert sich für die Definition von «tierquälerisch» nicht am Schweizer Recht, sondern an den Leitprinzipien der «World Organisation for Animal Health» (Woah) im Bereich Tierwohl. Die Woah ist eine zwischenstaatliche Organisation mit 183 Mitgliedern.
Mit dieser Definition sei der Gegenvorschlag mit handelsrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz besser vereinbar. Beispiele für eine starke Beeinträchtigung des Wohlergehens von Tieren sind laut dem Bericht zur Vorlage die Haltung in Käfigen mit Gitterböden sowie die Jagd mit Tellereisen und Schlingenfallen.
Nicht tierquälerisch sind demgegenüber sogenannte Totschlagfallen. In diese gehen die Tiere laut Bundesrat freiwillig hinein und werden dann augenblicklich artgerecht erschlagen.