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Französischer Handel verklagt Shein wegen unlauteren Wettbewerbs

Keystone-SDA
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Frankreich,

Shein steht in Frankreich wegen unlauteren Wettbewerbs vor Gericht, nachdem der Händler seinen ersten festen Store in Paris eröffnet hat.

Shein
Nach der Eröffnung seines ersten festen Ladens in Paris sieht sich der asiatische Onlinehändler Shein in Frankreich zunehmender Kritik gegenüber. (Archivbild) - keystone

Der asiatische Onlinehändler Shein, der kürzlich einen ersten dauerhaften Laden in Paris eröffnet hat, bekommt weiter starken Gegenwind in Frankreich: Mehrere Handelsverbände haben Shein wegen «unlauteren Wettbewerbs» verklagt.

Das Geschäftsmodell von Shein basiere auf der «Nichteinhaltung der in Frankreich geltenden Vorschriften», heisst es in einer Mitteilung mehrerer Branchenverbände. Etwa hundert Marken, darunter Monoprix und Promod, haben sich der Initiative angeschlossen.

Sie fordern Schadensersatz für wirtschaftliche Schäden, die nach Einschätzung des Anwalts Cédric Dubucq mehrere hundert Millionen Euro umfassen könnten. Shein wies die Vorwürfe zurück. «Es ist bedauerlich, dass diese Akteure den gerichtlichen Konflikt einem konstruktiven Dialog vorziehen», sagte ein Sprecher. Es handle sich vielmehr um einen Boykottaufruf.

Frankreich ermittelt gegen Shein

Die französische Justiz ermittelt gegen den in China gegründeten Onlinehändler mit Sitz in Singapur wegen der Verbreitung von Darstellungen Minderjähriger mit pornografischem Charakter. Auslöser war das Angebot kinderpornographischer Sexpuppen.

Die Proteste gegen Shein richten sich aber auch gegen das Überschwemmen des europäischen Marktes mit synthetischer Billigkleidung, die nach Ansicht der Kritiker unter ökologisch und sozial fragwürdigen Bedingungen hergestellt und geliefert wird. Die Eröffnung weiterer Geschäfte in Frankreich wurde auf unbestimmte Zeit verschoben.

Unterdessen verabschiedete die französische Nationalversammlung in der Nacht zu Donnerstag eine Steuer in Höhe von zwei Euro auf kleine Pakete aus dem nichteuropäischen Ausland. Diese zielt insbesondere auf die Onlinebestellungen bei Shein und anderen Plattformen ab.

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Kommentare

User #1286 (nicht angemeldet)

Da müsste man alle Firma im Westen die aus China die letzten 20 Jahre Waren bezogen haben, Einklagen und Schadenersatz verlangen wegen unerlaubte höhere Preiswettbewerb. Ansonsten ist es immer noch freie Marktwirtschaft.

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