Kommission für befristete Verlängerung des Hotellerie-Sondersatzes

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Bern,

Die vom Parlament gewünschte Verlängerung des tieferen Mehrwertsteuersatzes für die Hotellerie hat in der zuständigen Nationalratskommission eine kontroverse Debatte ausgelöst. Die Kommission beantragt dem Rat indes, den tieferen Satz bis Ende 2035 anzuwenden.

Die zuständige Kommission des Nationalrates ist einverstanden, die tiefere Mehrwertsteuer für die Hotellerie bis Ende 2035 beizubehalten.
Die zuständige Kommission des Nationalrates ist einverstanden, die tiefere Mehrwertsteuer für die Hotellerie bis Ende 2035 beizubehalten. - KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) unterstützte die Vorlage des Bundesrates mit 14 zu 11 Stimmen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Die Beurteilungen über Berechtigung und Nutzen des reduzierten Mehrwertsteuersatzes für die Hotellerie seien in der Kommission stark auseinander gegangen.

Der Mehrwertsteuer-Normalsatz beträgt derzeit 8,1 Prozent, der Sondersatz für die Hotellerie 3,8 Prozent. Eingeführt wurde dieser Sondersatz 1996 befristet, zur Stützung der kriselnden Branche. Er wurde bisher sechs Mal verlängert, zuletzt bis 2027.

Für die Mehrheit der WAK-N ist der Hotellerie-Sondersatz ein bewährtes und für den Bund finanziell gut verkraftbares Instrument, wie es in der Mitteilung hiess. Dessen Ziel sei es, die Tourismusbranche zu entlasten. Der starke Franken und der Einfluss von Krisen wie der Iran-Krieg rechtfertigten es nach wie vor.

Gegnerinnen und Gegner erinnerten daran, dass der Effekt der tieferen Mehrwertsteuer auf den Tourismus nachweislich gering sei. Er nütze vor allem sehr grossen Betrieben, die die Entlastung aber kaum an Gäste weitergäben. Der Schweizer Tourismus sei auf einem Rekordhoch und nicht mehr auf den Sondersatz angewiesen.

Die WAK-N lehnte es ab, die tiefere Mehrwertsteuer nur kleineren Betrieben zugute kommen zu lassen. Mit 16 zu 7 Stimmen sprach sie sich dagegen aus, als Obergrenze einen Jahresumsatz von 10 Millionen Franken zu setzen. Der Mehrheit war dieser Ansatz zu bürokratisch. Auch sei er kaum mit der Verfassung konform.

Das Parlament hatte den Bundesrat mit einer Motion dazu verknurrt, den Sondersatz für Beherbergungsbetriebe von 3,8 statt 8,1 Prozent bis auf weiteres beizubehalten; der Bundesrat war dagegen. In seiner Vorlage beantragt er nun eine bis 2035 befristete Verlängerung.

Damit könne im Rahmen der neuen Finanzordnung diskutiert werden, ob der Sondersatz beibehalten werden solle, schrieb er. Werde die tiefere Mehrwertsteuer für die Hotellerie beibehalten, führe das zu Mindereinnahmen von 300 Millionen Franken pro Jahr. Aufgrund der Schuldenbremse müsste dieser Betrag anderweitig kompensiert werden.

Der Nationalrat behandelt die Vorlage voraussichtlich in der Sommersession.

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