Kommission bringt neue Variante zu ausländischen Bussen ins Spiel
Die ständerätliche Kommission beschäftigt sich mit ausländischen Bussen. So soll es künftig schwerer werden, diese von den Steuern abzuziehen.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Wirtschaftskommission bringt neuen Vorschlag zu ausländischen Bussen auf den Tisch.
- Es geht um die steuerliche Abzugsfähigkeit.
Ausländische Bussen sollen steuerlich nur abziehbar sein, wenn die Sanktion gegen den schweizerischen Ordre public verstösst oder das Verhalten auf gutem Glauben beruhte. Diesen neuen Vorschlag bringt die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK) in die Diskussionen ein, wie die Parlamentsdienste heute Mittwoch mitteilten.
Die Eidgenössischen Räte befassen sich seit rund zwei Jahren mit der Frage, ob und unter welchen Bedingungen im Ausland ausgesprochene Bussen und Geldstrafen für die betroffenen Unternehmen steuerlich abzugsfähig sein sollen. Der Ständerat sprach sich gegen die steuerliche Abzugsfähigkeit von ausländischen Bussen aus, der Nationalrat beschloss in der Herbstsession die steuerliche Abzugsfähigkeit unter gewissen Bedingungen.
Die WAK beantragt nun ihrem Rat einstimmig die weitere Variante. Der neue Vorschlag gehe weniger weit als der Beschluss des Nationalrats und sei aus Sicht der WAK mit dem Gerechtigkeitsgedanken vereinbar: Nur Unternehmen, die alles Zumutbare getan hätten, um sich korrekt zu verhalten, würden steuerlich entlastet.