Keine obligatorischen Lohngleichheitsanalysen nach 2032

Keystone-SDA
Keystone-SDA

Bern,

Der Ständerat will grosse Unternehmen mit über hundert Mitarbeitenden nicht über das Jahr 2032 hinaus zu Lohngleichheitsanalysen verpflichten. Die entsprechende «Sunset-Klausel» zur Beschränkung der Bestimmung im Gleichstellungsgesetz soll beibehalten werden.

Grosse Unternehmen sollen nur bis 2032 dazu verpflichtet sein, Lohngleichheitsanalysen durchzuführen. So will es der Ständerat. (Symbolbild)
Grosse Unternehmen sollen nur bis 2032 dazu verpflichtet sein, Lohngleichheitsanalysen durchzuführen. So will es der Ständerat. (Symbolbild) - KEYSTONE/GAETAN BALLY

Mit dem Entscheid folgte der Rat der knappen Mehrheit seiner Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-S). Diese beantragte dem Rat im Vorfeld mit Stichentscheid des Kommissionspräsidenten Matthias Michel (FDP/ZG), einer Initiative zur Weiterführung der Lohngleichheitsanalysen keine Folge zu geben.

Das Anliegen geht auf eine parlamentarische Initiative von Maya Graf (Grüne/BL) zurück. Eine Auswertung des Arbeitnehmendendachverbands Travail Suisse zeige, dass es erhebliche Lücken und Probleme bei der Anwendung des Gleichstellungsgesetzes gebe, was eine weitere Revision erforderlich mache. Auch verringere sich der Lohnunterschied zwischen den Geschlechtern nur zögerlich.

Daher müsse die sogenannte «Sunset-Klausel» im Gesetz über die Gleichstellung gestrichen werden. Diese sieht vor, dass grosse Unternehmen nur bis 2032 dazu verpflichtet sind, Lohngleichheitsanalysen durchzuführen.

Eine «Sunset-Klausel» ist eine Bestimmung in einem Gesetz, die festlegt, dass die Bestimmung nach Ablauf einer bestimmten Zeit automatisch ausser Kraft tritt, sofern das Parlament es nicht vorab ausdrücklich verlängert.

Kommentare

Weiterlesen

sdf
93 Interaktionen
6 Monate nach Brand
wm 2026
81 Interaktionen
Kommentar

MEHR AUS STADT BERN

Inselspital
Inselspital
Bern-Bethlehem
Kunstmuseum Bern
Kunstmuseum
Doppelt
22 Interaktionen
Panne