Das oberste Kader der Bundesverwaltung soll keine Abgangsentschädigungen mehr erhalten. Die Nationalratskommission hat diesem Anliegen zugestimmt.
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Die zuständige Nationalratskommission möchte keine «goldenen Fallschirme» mehr für das oberste Kader des Bundes. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die sogenannten «goldenen Fallschirme» für das oberste Kader sollen gestoppt werden.
  • Dieser Ansicht ist die zuständige Kommission des Nationalrats.
  • Damit würden die Betroffenen keine Abgangsentschädigungen mehr erhalten.
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Das Parlament lehnte zuletzt einen Lohndeckel bei den Bundesbetrieben ab. Nun hat die zuständige Nationalratskommission die Abgangsentschädigungen des obersten Bundeskaders im Visier. Deutlich hat sie einem Stopp von «goldenen Fallschirmen» zugestimmt.

Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) erachtet die Auszahlung von Abgangsentschädigungen an Angehörige des obersten Bundesverwaltung-Kaders nicht als angebracht. Das teilten die Parlamentsdienste am Freitag mit. Mit 16 zu 4 Stimmen bei 5 Enthaltungen hat sie eine entsprechende parlamentarische Initiative beschlossen.

Ausnahmen in bestimmten Fällen möglich

Stimmt auch die Ständeratskommission zu, kann die SPK-N das Bundespersonalrecht anpassen. Damit wären keine Abgangsentschädigungen für Kaderleute der Bundesverwaltung und der Anstalten des Bundes mehr möglich. Ausnahmen sollen gemäss Initiativtext in begründeten Fällen zulässig sein. Darüber entscheiden müsste schliesslich das Parlament.

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Der Schweizer Nationalrat. (Symbolbild) - Keystone

Abgangsentschädigungen seien gerade beim gut besoldeten obersten Kader nicht gerechtfertigt, argumentiert eine Kommissionsmehrheit. Dies aufgrund der sicheren Arbeitsverhältnisse und des ausgebauten Kündigungsschutzes beim Bund.

Bei Bundesangestellten mittlerer und tieferer Stufe sollen Abgangsentschädigungen - beispielsweise bei der Entlassung aufgrund von Umstrukturierungen - weiterhin zulässig sein. Ein Verbot von Abgangsentschädigungen für alle Bundesangestellten scheiterte in der Kommission mit 11 zu 9 Stimmen bei 4 Enthaltungen.

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