Kein vorzeitiger B-Ausweis für erwerbstätige Ukraine-Geflüchtete
Erwerbstätige Ukraine-Flüchtlinge in der Schweiz sollen die B-Aufenthaltsbewilligung weiterhin erst nach fünf Jahren erhalten – nicht schon nach drei.

Aus der Ukraine geflüchtete und in der Schweiz erwerbstätige Personen sollen nicht nach drei statt erst nach fünf Jahren in der Schweiz eine B-Aufenthaltsbewilligung erhalten. Die zuständige Ständeratskommission lehnt eine solche Erleichterung ab.
Die Staatspolitische Kommission des Ständerats SPK-S sprach sich mit 8 zu 5 Stimmen gegen die entsprechende parlamentarische Initiative von Nationalrat Reto Nause (Mitte/BE) aus. Das teilten die Parlamentsdienste am Dienstag mit. Als nächstes wird nun der Ständerat über die Initiative entscheiden.
Zwar brauche die Wirtschaft Fachleute, räumte die SPK-S ein. Doch es sei nicht gerechtfertigt, Menschen mit Schutzstatus S gegenüber anderen Ausländern zu bevorzugen, befand die Mehrheit. Sie nannte dabei vorläufig aufgenommene Geflüchtete. Zudem habe der Bundesrat bereits gehandelt, um Ukrainerinnen und Ukrainer mit Status S besser im Arbeitsmarkt zu integrieren.
SPK-N für erleichterte Aufenthaltsbewilligung bei Schutzstatus S
Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) dagegen möchte den Erhalt einer Aufenthaltsbewilligung für erwerbstätige Personen mit Schutzstatus S vereinfachen. Eine knappe Mehrheit der Kommission der grossen Kammer unterstützte die Initiative von Nause.
Nause möchte mit der Initiative die Integration von aus der Ukraine Geflüchteten erleichtern und Fachkräfte gewinnen, wie er schreibt. Obwohl es sich beim Status S um einen rückkehrorientierten Status handelt, erachtet es auch die SPK-N für wichtig, gut integrierten Personen sowie Arbeitgebern eine Zukunftsperspektive zu bieten.
Per Ende April 2025 betrug die durchschnittliche Erwerbstätigenquote aller Menschen mit Schutzstatus S in der Schweiz rund 32 Prozent. Etwas höher war sie unter jenen Ukrainern und Ukrainerinnen, die bereits drei Jahre lang in der Schweiz gelebt hatten. Der Bundesrat erhöhte in der Folge den Druck auf die Kantone.
Er setzte als neues Ziel, dass jede zweite Ukrainerin und jeder zweite Ukrainer, die seit mindestens drei Jahren in der Schweiz leben, bis Ende 2025 einer Arbeit nachgehen sollen. Weitere Massnahmen sind in Umsetzung. Darunter sind eine bessere Vermittlung in den Arbeitsmarkt und Begleitung bei der Diplomanerkennung.