Karin Keller-Sutter: Mädchenschule nach Urteil unter Zugzwang
Im Januar hat das Bundesgericht entschieden: Eine Schule, die Bundespräsidentin Karin Keller-Sutter besuchte, ist verfassungswidrig. Nun ist klar, wieso.

Das Wichtigste in Kürze
- Im Januar hat das Bundesgericht gegen die Schule St. Katharina in Wil geurteilt.
- Die reine Mädchenschule verstosse gegen die Gleichbehandlung, lautet nun die Begründung.
- Das «Kathi», aber auch andere Institutionen, müssen jetzt über die Bücher.
Das Bundesgericht will reinen Mädchenschulen den Stecker ziehen. Das hat es bereits im Januar entschieden. Demnach seien solche Schulen, die mit öffentlichen Geldern finanziert werden, verfassungswidrig.
Im Urteil ging es konkret um die Sekundarschule St. Katharina in Wil. Die St. Galler Institution wurde unter anderem von der heutigen Bundespräsidentin Karin Keller-Sutter besucht.
Nun hat das Bundesgericht sein Urteil erklärt – am Mittwoch wurde die entsprechende Begründung veröffentlicht. Wie SRF berichtet, verstösst das sogenannte «Kathi» gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung der Geschlechter. Dazu kommt der Verstoss gegen das Gebot der konfessionellen Neutralität.
Aufnahme von Buben an Ex-Schule von Karin Keller-Sutter braucht Zeit
Aktuell ist noch unklar, wie es mit der KKS-Schule weitergeht. Stiftungsratspräsident Armin Eugster sagt, dass man bereit sei, auch Buben aufzunehmen. Allerdings dürfte diese Änderung Zeit brauchen – Eugster rechnet mit drei Jahren.
Eigentlich wäre die Aufnahme von Buben schon aufgegleist gewesen. Allerdings hat das Parlament der Stadt Wil den neuen Vertrag mit der Schule im Herbst abgelehnt.
Für die aktuellen Schülerinnen hat der Entscheid des Bundesgerichts keine Konsequenzen. Wie SRF unter Berufung auf die Stadt Wil berichtet, sollen sie in jedem Fall ihren Abschluss im «Kathi» machen dürfen.
Geschlechtergetrennter Unterricht als «beliebte Tradition»
Das Urteil hat indes nicht nur Folgen für die direkt betroffene Schule. Auch die Mädchensekundarschule in Gossau sowie die Schule Flade in St. Gallen müssen beispielsweise über die Bücher.
Armin Bossart, Präsident des Administrationsrats des katholischen Konfessionsteils von St. Gallen, sagt: «Der geschlechtergetrennte Unterricht in der Flade ist eine jahrhundertealte Tradition, die wir als beliebte und bewährte Schulform erleben.»

Nun schiebe das Bundesgericht dieser Unterrichtsform einen Riegel. Damit sei klar, dass sich etwas ändern müsse. Wann gemischte Klassen kommen, kann Bossart aber noch nicht sagen.
Es gibt auch Kritik am Urteil gegen die Mädchenschulen. Eine Motion von Mitte-Rechts im Kantonsparlament will die St. Galler Verfassung so ändern, dass geschlechtergetrennter Unterricht explizit zulässig ist.
Unklar ist, wie sich dies mit den Vorgaben auf Bundesebene in Einklang bringen liesse.