Zurückgetretene oder abgewählte Regierungsräte erhalten im Kanton Tessin voraussichtlich keine lebenslängliche Pension mehr: Bei der entsprechenden Gesetzesänderung zeichnet sich ein knappes Ja ab. Nach Auszählung von 105 von 108 Gemeinden liegt der Ja-Anteil bei 52 Prozent.
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Gesetzesänderung sieht vor, dass ein Regierungsrat, der vor Erreichen des 55.

Lebensjahrs zurücktritt oder abgewählt wird, eine Abgangsentschädigung erhält. Ist er älter als 55 Jahre, wird ihm bis zum Erreichen des Pensionsalter ein Übergangseinkommen ausbezahlt. Heute erhalten Tessiner Regierungsräte nach ihrem Rücktritt beziehungswiese ihrer Abwahl eine lebenslange Pension.

Zudem werden die Pensionskassenbeiträge der Regierungsräte im Tessin neu in die kantonale Pensionskasse einbezahlt. Aktuell erhalten die Regierungsmitglieder ihre Pension direkt vom Kanton.

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