Es ist in Ordnung, dass die Nagra mehrmals ins Ausland reiste, um sich vor Ort über Endlager-Lösungen zu informieren.
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Das Gebiet rund um den Bözberg gilt als möglicher Standort für ein Endlager für hoch- als auch für schwach- und mittelradioaktive Abfälle. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Info-Reisen der Nagra sind erlaubt.
  • So urteilt die Bundesanwaltschaft.

Die Informationsreisen ins Ausland der Nationalen Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) sind rechtens. Zu diesem Schluss kommt die Bundesanwaltschaft nach Vorabklärungen. Sie eröffnet kein Strafverfahren.

Die Straftatbestände der Vorteilsgewährung und Vorteilsnahme seien laut Bundesanwaltschaft «eindeutig nicht erfüllt», teilte die Nagra mit Sitz in Wettingen AG am Dienstag mit.

Reisen sollen wieder stattfinden

Die Bundesanwaltschaft war in der ersten Jahreshälfte nach einer anonymen Anzeige tätig geworden. Die Anzeige richtete sich gegen die Informationsreisen für Interessierte aus Wirtschaft, Politik und Behörden sowie Medien zu Entsorgungsanlagen im Ausland.

Als Reaktion auf die Anzeige und die Vorabklärungen der Bundesanwaltschaft sistierte die Nagra die zwei für dieses Jahr geplanten Info-Reisli. Die Reisen sollen im kommenden Jahr wieder stattfinden.

Die Klärung der Rechtmässigkeit der Reisen durch die Bundesanwaltschaft sei auch im Interesse der Nagra gewesen, wird Thomas Ernst, der Vorsitzende der Nagra-Geschäftsleitung, in der Medienmitteilung zitiert.

Reisekosten pro Person: 1500 Franken

Die Informationsreisen seien im gesetzlich vorgeschriebenen Entsorgungsprogramm ausgewiesen, das die Tätigkeiten der Nagra beschreibe. Alle fünf Jahre werde das Entsorgungsprogramm vom Bundesrat genehmigt.

Seit den 1980er Jahren organisiert die Nagra solche Info-Reisli. Die Kosten belaufen sich nach eigenen Angaben auf rund 1500 Franken pro Person. Die zwei bis drei Tage dauernden Reisen führten bislang nach Deutschland, Frankreich, Schweden und Finnland.

Den Teilnehmenden aus dem gesamten politischen Spektrum werde Gelegenheit gegeben, sich vor Ort über die Entsorgungskonzepte anderer Staaten und deren Erfahrungen zu informieren, hält die Nagra fest.

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