Individualbesteuerung führt zum zweiten Kantonsreferendum seit 2003

Keystone-SDA
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Bern,

Zehn Schweizer Kantone haben gegen die Individualbesteuerung das Referendum ergriffen. Das zweite der Geschichte.

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Die Individualbesteuerung schaffe weder die Heiratsstrafe ab, noch sei sie gerecht oder führe zu besserer Gleichstellung, teilte die Allianz mit. (Symbolbild) - keystone

Zehn Kantone haben gegen den vom eidgenössischen Parlament bewilligten Bundesbeschluss für eine Individualbesteuerung von Ehepaaren das Referendum ergriffen. Es handelt sich erst um das zweite Kantonsreferendum der Geschichte; das letzte stammt aus dem Jahr 2003.

ZUM INSTRUMENT KANTONSREFERENDUM

Das Instrument des Kantonsreferendums ist wie das Fakultative Referendum in Art. 141 Abs. 1 der Bundesverfassung (BV) geregelt.

So können acht Kantone (oder 50'000 Stimmberechtigte) innerhalb von 100 Tagen nach der amtlichen Veröffentlichung eines Erlasses ein Referendum gegen ein Bundesgesetz, einen Bundesbeschluss oder einen völkerrechtlichen Vertrag ergreifen.

Anders als etwa bei der Berechnung des Ständemehrs bei Volksabstimmungen oder bei der Zusammensetzung des Ständerats zählen die ehemals als Halbkantone bezeichneten Kantone Basel-Stadt und Baselland, Ob- und Nidwalden sowie die beiden Appenzell jeweils als ganze Kantonsstimme.

IN DER REGEL EIN ENTSCHEID DES KANTONSPARLAMENTS

Sofern das kantonale Recht nichts anderes vorsieht, entscheidet in der Regel das Kantonsparlament über eine Beteiligung am Kantonsreferendum. Art 67 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (BPR) regelt auch die Form.

Nötig ist ein Schreiben an die Bundeskanzlei, in dem unter anderem der betroffene Erlass, das zuständige kantonale Organ und das Datum und Ergebnis des Referendumsbeschlusses aufgeführt sind.

Nach Ablauf der Referendumsfrist prüft die Bundeskanzlei, ob mindestens acht gültige kantonale Beschlüsse eingegangen sind.

ERSTES KANTONSREFERENDUM IM JAHR 2003

Das Kantonsreferendum wird ausgesprochen selten ergriffen – bislang erst einmal: 2003 beschlossen elf Kantone das Referendum gegen das «Bundesgesetz über die Änderung von Erlassen im Bereich der Ehe- und Familienbesteuerung, der Wohneigentumsbesteuerung und der Stempelabgaben».

Mit Erfolg: mit 65,9 Prozent Neinstimmen wurde die Vorlage am 16. Mai 2004 deutlich abgelehnt.

Das Kantonsreferendum wäre damals gar nicht nötig gewesen, weil auch auf dem herkömmlichen Weg über 50'000 Unterschriften für ein Referendum gesammelt wurden. Die beiden Referendumsformen werden aber gleichberechtigt behandelt.

ZWEITES KANTONSREFERENDUM DER GESCHICHTE

Nun ist gegen den Bundesbeschluss beziehungsweise das Bundesgesetz zur Individualbesteuerung von Ehepartnern erneut ein Kantonsreferendum zustande gekommen – zumindest theoretisch, die Prüfung durch die Bundeskanzlei steht noch aus.

Die beteiligten Kantone wollen sich namentlich gegen den höheren Verwaltungsaufwand wehren, den sie mit der Individualbesteuerung auf sich zukommen sehen.

Beschlossen wurde das Referendum in den zehn Kantonen Aarau, St. Gallen, Thurgau, Schwyz, Wallis, Ob- und Nidwalden, den beiden Appenzell und Uri. In mehreren Kantonen scheiterte der Referendumsbeschluss, so etwa in Luzern, Solothurn, Schaffhausen und Glarus.

DOPPELTES REFERENDUM

Wie beim letzten Mal läuft parallel auch die Unterschriftensammlung für ein Volksreferendum. Die Sammelfrist läuft am 9. Oktober ab. Dem Referendumskomitee Komitee gehören Vertreterinnen und Vertreter der SVP, Mitte, EVP und EDU an.

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Kommentare

User #3172 (nicht angemeldet)

Es werden nur die Gutbetuchten Doppelverdiener profitieren. Deshalb NEIN! Die Familien, die selber noch zu ihren Kindern schauen, werden bestraft und das ist nicht richtig!

User #4059 (nicht angemeldet)

Nach Eigenmietwert Desaster, kommt das nicht mehr infrage.

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