Inclusion Handicap für Anpassung von Gesetzen zur Gleichstellung
Der Verein Inclusion Handicap fordert eine Anpassung von verschiedenen Gesetzen, um die Gleichstellung von invaliden Personen zu gewährleisten.

Das Wichtigste in Kürze
- Inclusion Handicap fordert die Anpassung von verschiedenen Gesetzen.
- Dadurch soll die Gleichstellung von invaliden Personen verbessert werden.
- Man will sich nach den Handlungsempfehlungen eines Uno-Ausschusses richten.
Aus Sicht von Inclusion Handicap ist für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen eine Anpassungen auf Gesetzesebene notwendig. Zu diesem Schluss kam der Dachverband der Behindertenorganisationen am Freitag an seiner Delegiertenversammlung.
Die nötigen Änderungen betreffen das Behindertengleichstellungsgesetz und das Zivilgesetzbuch. Dazu kommt auch das Bundesgesetz über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen. Dies teilte der Dachverband am Freitag weiter mit.
Vorstösse bei Sommersession eingereicht
Bereits in der zu Ende gegangenen Sommersession des Parlaments seien diesbezüglich erste Vorstösse eingereicht worden. Auch auf kantonaler Ebene bestehe Handlungsbedarf.
Wichtiger Wegweiser für eine Gleichstellung seien die Handlungsempfehlungen, die der Uno-Ausschuss formulierte. Dieser hatte zuvor im März die Umsetzung der Uno-Behindertenkonvention durch die Schweiz geprüft. Laut dem Uno-Ausschuss wird die geforderte Inklusion auf allen Staatsebenen und in der Gesellschaft noch zu wenig gelebt.