Immunität von SVP-Glarner soll aufgehoben werden
Im Wahlkampf 2023 teilte SVP-Nationalrat Andreas Glarner ein KI-Fake-Video von Sibel Arslan. Nun könnte er seine Immunität verlieren.

Das Wichtigste in Kürze
- Während des Wahlkampfs 2023 teilte Andreas Glarner ein Deepfake-Video von Sibel Arslan.
- Am Freitag fand die Anhörung vor der Immunitätskommission des Nationalrats statt.
- Diese entschied: Die Staatsanwaltschaft soll gegen Glarner ermitteln dürfen.
SVP-Nationalrat Andreas Glarner veröffentlichte im Wahlkampf 2023 ein Deepfake-Video von Grünen-Politikerin Sibel Arslan. Jetzt drohen ihm Konsequenzen.
Die Immunitätskommission des Nationalrats hat einen Entscheid zugunsten und einen gegen den Glarner getroffen. Im Fall des mit künstlicher Intelligenz generierten Internetvideos soll gegen den SVP-Nationalrat ermittelt werden dürfen.
Staatsanwaltschaft soll ermitteln dürfen
Die Kommission findet, dass die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten AG im Fall des von Glarner geteilten Videos tätig werden darf.
In diesem Video machte die grüne Basler Nationalrätin Sibel Arslan angeblich Werbung für die SVP und deren Ausschaffungspraxis. Arslan zeigte in der Folge Glarner an.

Die Immunitätskommisison kam zum Schluss, das Interesse des Opfers und die Schwere der Straftat sei höher zu gewichten als die Meinungsäusserungsfreiheit im Rahmen von Wahlkampagnen. Das teilten die Parlamentsdienste am Freitag mit. Der Fall geht nun noch an die Rechtskommission des Ständerats.
Nicht aufheben will die Kommission aber die Immunität von Glarner im Fall eines Beitrags von ihm auf der Kurznachrichtenplattform X. In diesem Beitrag ging es um den Islam.