Die gesetzliche Grundlage für den unterirdischen Gütertransport kann frühestens in der nächsten Session bereinigt werden. Der Nationalrat schwenkte am Donnerstag nur bei einer von zwei noch offenen Differenzen auf die Lösung des Ständerats ein.
Aufgrund der Corona-Pandemie sind im letzten Jahr weniger Güter durch die Alpen transportiert worden als im Jahr zuvor. (Symbolbild)
Aufgrund der Corona-Pandemie sind im letzten Jahr weniger Güter durch die Alpen transportiert worden als im Jahr zuvor. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/KARL MATHIS
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Das Wichtigste in Kürze

  • Strittig bleibt weiterhin die Frage zum Vorgehen bei Enteignungen, wenn Interessen von bundesnahen Betrieben tangiert sind.

Die grosse Kammer beharrte mit 115 zu 69 Stimmen bei 3 Enthaltungen darauf, dass erst enteignet werden kann, wenn die Interessen des Bundes oder von bundesnahen Unternehmungen, im Wesentlichen den SBB, nicht tangiert sind.

Kommissionssprecher Kurt Fluri (FDP/SO), die Mitte und die Grünliberalen setzten sich erfolglos dafür ein, den Passus mit dem Sonderschutz zu streichen. Das Enteignungsverfahren komme ohnehin zur Anwendung, die Bundesinteressen würden im Enteignungsrecht geschützt wie auch im Plangenehmigungsverfahren geprüft, betonte auch Verkehrsministerin Simonetta Sommaruga.

Wenn man einem privaten Unternehmen wie «Cargo sous terrain» so weitreichende Privilegien zugestehe, dann müsse man zugleich die öffentlichen Interessen wasserdicht sichern, sagte Jon Pult (SP/GR). In einem Interessenkonflikt müssten die Interessen von bundesnahen Betrieben in jedem Fall Vorrang haben.

Geeinigt haben sich die Räte in der Frage, ob die Kommission für den Eisenbahnverkehr (Railcom) für Streitigkeiten zur diskriminierungsfreien Berechnung des Preises zuständig sein soll oder nicht. Der Nationalrat folgte dem Kompromissvorschlag des Ständerats. Wenn das Unternehmen seine private Kalkulation nicht offenlegen muss, soll die Railcom auch über Preisstreitigkeiten entscheiden können.

Mit dem Bundesgesetz will der Bundesrat sicherstellen, dass alle Interessierten gleiche Bedingungen haben beim Zugang zu den unterirdischen Anlagen. Es regelt die Voraussetzungen, unter denen das privatwirtschaftlich aufgegleiste Projekt «Cargo sous terrain» (CST) bewilligt werden kann. Eine Mitfinanzierung durch den Bund ist nicht vorgesehen.

CST ist ein Projekt von Mobiliar, SBB, Post, Swisscom, Coop und Migros. Sie wollen einen unterirdischen dreispurigen Tunnel zwischen wichtigen Logistikzentren im Mittelland und in der Nordwestschweiz bauen. Der Vollausbau soll ein Netz von 500 Kilometern umfassen. Das Projekt kostet bis zu 35 Milliarden Franken und soll bis 2045 abgeschlossen sein.

Unbestritten blieb in den Räten, dass über die gesamte Lebensdauer hinweg eine Schweizer Eigentümermehrheit an den Anlagen sichergestellt werden muss. Das Gesetz legt weiter fest, dass alle Kunden den gleichen Zugang zu den unterirdischen Transportmöglichkeiten erhalten.

Für die Baubewilligung muss ein Plangenehmigungsverfahren mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. Dieses Vorgehen entspricht jenem im Eisenbahngesetz.

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