Genfer Angestellte des öffentlichen Dienstes protestieren erneut

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Genève,

In Genf sind am Donnerstag zum dritten Mal in Folge Angestellte des öffentlichen Dienstes auf die Strasse gegangen. Sie protestierten auf Aufruf der Gewerkschaft gegen angekündigte Kürzungen.

In Genf sind am Donnerstag zum dritten Mal in Folge Staatsangestellte auf die Strasse gegangen.
In Genf sind am Donnerstag zum dritten Mal in Folge Staatsangestellte auf die Strasse gegangen. - KEYSTONE/MARTIAL TREZZINI

Trotz des Regens waren laut einer Zählung von Keystone-SDA am letzten Tag der Mobilisierung mehr als tausend Personen anwesend. Der Demonstrationszug startete auf der Plaine de Plainpalais und erreichte das Rathaus, wo der Grosse Rat seine Sitzung abhielt.

Die Mobilisierung wird angesichts der bevorstehenden Ankündigungen des Staatsrats zu Sparmassnahmen fortgesetzt. Laut Terence Wenger, Co-Präsident der Gewerkschaft des öffentlichen Dienstes, hat die Personalversammlung einen weiteren Streiktag beschlossen.

Die Gewerkschaften und das Staatspersonal kritisieren insbesondere das Einfrieren der Dienstaltersstufen für 2026. Im Visier steht auch der Katalog von Sparmassnahmen, der von einer vom Staatsrat beauftragten Expertengruppe ausgearbeitet wurde. Die Ankündigungen der Regierung auf der Grundlage dieses Dokuments werden vor diesem Sommer erwartet.

Zu den geplanten Massnahmen gehören unter anderem die Streichung der Brückentage zum Jahresende und die Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit. Die Streikenden prangerten nebst der Sparpolitik einen Gesetzesentwurf an, der eine Erhöhung der Arbeitnehmerbeiträge an die Pensionskasse des Kantons Genf vorsieht. Dieser Text, der zur gleichen Zeit im Grossen Rat diskutiert wurde, wurde schliesslich an die zuständige Kommission zurückgewiesen.

Der Genfer öffentliche Dienst mobilisiert sich seit November letzten Jahres gegen die im Budgetentwurf 2026 vorgesehenen Sparmassnahmen.

Kommentare

User #5662 (nicht angemeldet)

Da Juristisch weit weg von Mindestlohn, könnte man dies Juristisch als Arbeitverweigerung deklarieren--- Das wiederum ist Kündigungsgrund oder mindestens Lohnkürzungen mit Umkosten einrechnung----

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