Freizeit- und Kultureinrichtungen müssen schliessen
Der Bund schliesst Freizeit- und Kultureinrichtungen. Auch Sportanlagen sind betroffen. Aktivitäten von Kindern unter 16 Jahren sind aber weiterhin erlaubt.

Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat verschärft die Massnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie.
- Freizeit- und Kultureinrichtungen müssen schliessen.
- Beim Sport wird für Jugendliche bis 16 Jahre eine Ausnahme gemacht.
Im Zuge der Massnahmen gegen das Coronavirus greift der Bundesrat bei den Freizeitbeschäftigungen durch. Kultur- und Sportanlagen werden geschlossen. Ausnahmen gelten für Skigebiete und Kinder unter 16 Jahren.
Freizeit- und Kultureinrichtungen werden geschlossen
Kein Aufatmen für die Kulturbranche: Der Bundesrat schliesst Freizeit- und Kultureinrichtungen ab dem 22. Dezember bis mindestens 22. Januar. Betroffen davon sind etwa Museen, Kinos, Bibliotheken, Casinos und Zoos.

Kulturelle Aktivitäten in Kleingruppen bleiben zwar möglich, aber Veranstaltungen mit Publikum bleiben verboten.
Sport nur noch in Kleingruppen oder für Kinder
Das betrifft auch den Profisport: Spiele können zwar stattfinden, aber ohne Publikum. Gleichzeitig werden Sportanlagen geschlossen. Einzel- und Gruppentrainings in Innenräumen sind untersagt. Draussen dürfen sich Gruppen bis maximal fünf Personen zum gemeinsamen Sport treffen.
Eine Ausnahme wird für Kinder und Jugendliche gemacht: Aktivitäten von Unter-16-Jährigen sind weiterhin erlaubt, Wettkämpfe aber nicht. Kantone mit günstiger epidemiologischer Entwicklung könnten im Sportbereich aber Erleichterungen beschliessen.