Finanzkontrolle sieht Lücken in Gesetzgebung zu Politikfinanzierung

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Bern,

Die Finanzkontrolle zieht eine durchzogene Bilanz zur Politikfinanzierung seit den Nationalratswahlen 2023.

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Die Finanzkontrolle zieht nach anderthalb Jahren mit den neuen Regeln zur Politikfinanzierung eine durchzogene Bilanz. (Symbolbild) - Keystone

Seit den Nationalratswahlen 2023 müssen Parteien und Kampagnenverantwortliche für eidgenössische Vorlagen die Finanzen offenlegen. Die Finanzkontrolle zieht nach anderthalb Jahren mit den neuen Regeln zur Politikfinanzierung eine durchzogene Bilanz. Sie sieht Lücken in der Gesetzgebung.

«Die Transparenz hat sich verbessert. Absolut ist sie nicht», schrieb die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) als Fazit im am Dienstag veröffentlichten Jahresbericht. Das habe sich sowohl bei den Abstimmungsbudgets gezeigt wie auch bei den Parteifinanzen, die 2024 erstmals veröffentlicht werden mussten.

Für Kampagnen der zwölf eidgenössischen Vorlagen von 2024 wurden insgesamt 45,6 Millionen Franken gemeldet. Doch es sei einfach, die Herkunft von Zuwendungen zu verschleiern, sagte EFK-Direktor Pascal Stirnimann vor den Medien. Denn es könnten Spendervereinigungen oder Stiftungen zwischengeschaltet werden, die ihre Finanzen nicht offenlegen müssten.

Die im nationalen Parlament vertretenen Parteien meldeten per Ende Juni 2024 Einnahmen von insgesamt 29 Millionen Franken. Doch weil kantonale und kommunale Parteisektionen nicht meldepflichtig seien, sei je nach Organisation der Parteien die Aussagekraft dieser Meldung begrenzt, hält die EFK fest.

EFK: Falsche Zahlen und fehlende Kontrollmöglichkeiten

Störend ist für die Finanzkontrolle auch, dass sie falsche Zahlen zur Politikfinanzierung publizieren muss, aber nicht darauf hinweisen darf. Zudem gebe das geltende Recht keine ausreichende Grundlage, um Ergebnisse materieller Kontrollen zu veröffentlichen, zum Beispiel auf Anfrage von Medienschaffenden.

Zwei entsprechende Gesuche gemäss Öffentlichkeitsgesetz lehnte die EFK deshalb ab. Ein Verfahren sei hängig, das Bundesverwaltungsgericht werde darüber entscheiden, sagte Stirnimann. Die EFK begrüsst die gerichtliche Klärung dieser Frage.

Die EFK hatte wiederholt kritisiert, sie sei nicht die richtige Stelle, um langfristig den Vollzug der Politikfinanzierung wahrzunehmen. Ihr Kernauftrag sei die Finanz-Oberaufsicht über Bundesmittel und entsprechend müsste sie den Vollzug der Politikfinanzierung prüfen, ihn aber nicht selber übernehmen.

Bis im kommenden Sommer evaluiert das Bundesamt für Justiz (BJ) die neue Gesetzgebung und die Erfahrungen damit. Die EFK will ihre Erfahrungen einbringen und darlegen, wie Lücken in der Gesetzgebung geschlossen und Normen präzisiert werden könnten.

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Kommentare

User #1286 (nicht angemeldet)

Ehemalige Chefs von CS, Swissair würden dazu sagen: Es gibt keine Lücken im Gesetz, nur Möglichkeiten.

User #3201 (nicht angemeldet)

Bravo - einmal mehr ein "Papiertiger" um welche sich sämtliche Bundesinstanzen, Kantone und Gemeinden foutieren. Vorlage m.E. wohl doch nicht so ganz durchdacht?

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