Böller-Verbot: Klöpft es diesen 1. August zum letzten Mal?
Das Stimmvolk entscheidet über die Feuerwerksinitiative. Diese würde knallende Raketen verbieten – schon 2027?
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Das Wichtigste in Kürze
- Ist der diesjährige 1. August der letzte seiner Art? Im November wird über die Feuerwerksinitiative abgestimmt.
- Diese verlangt ein Verbot aller «lauten» Feuerwerkskörper.
- Beinahe wäre das Böller-Verbot jetzt schon definitiv gewesen: Ein entsprechender Gegenvorschlag scheiterte in letzter Minute.
Am 29. November kommt die «Feuerwerksinitiative» vors Volk, die alle lärmerzeugenden Feuerwerkskörper für Private verbieten will.
Die Abstimmung erfolgt also nach der diesjährigen Bundesfeier. Aber was bedeutet sie für den 1. August 2027?
Böller im Visier
Chlöpft und tätscht es diesen Sommer zum letzten Mal? Beinahe hätte die Antwort gelautet: Es wird definitiv weniger laut, sogar wenn die Feuerwerksinitiative abgelehnt wird. Denn eigentlich hatte das Parlament bereits einem Gegenvorschlag zugestimmt, der zumindest die klassischen Böller verboten hätte.

Doch etwas überraschend lehnte der Nationalrat in der Schlussabstimmung diesen Kompromiss wieder ab. Nun heisst es alles oder nichts: Feuerwerksinitiative Ja oder Nein – und das noch vor Ende Jahr. Die Antwort nach den Konsequenzen für Feuerwerks-Freundinnen und -Freunde ist dennoch nicht eindeutig.
Ausnahmen weiterhin möglich
Was die Feuerwerksinitiative in die Bundesverfassung schreiben will, ist an sich klar: «Der Verkauf und die Verwendung von Feuerwerkskörpern, die Lärm erzeugen, sind verboten.» Auch wenn das Lärmempfinden jeweils individuell ist, bleiben so praktisch nur geräuscharme Feuerwerkskörper wie etwa Vulkane oder bengalische Zündhölzli.
Trotzdem dürfte es auch am 1. August 2027 phasenweise noch laut werden. Einerseits sieht die Feuerwerks-Verfassungsbestimmung Ausnahmen vor. «Für Anlässe von überregionaler Bedeutung» könne man auf Gesuch hin eine Bewilligung erteilen. Also nicht für eine goldene Hochzeit, aber ein Nationalfeiertag wäre definitionsgemäss wohl «überregional».

So dürften die traditionellen Feuerwerke in Basel, über dem Vierwaldstätter- und Thunersee wohl weiterhin stattfinden. Andernorts – Bern, Zürich, Luzern – wurden die offiziellen Feuerwerke bereits gestrichen. Wegen des Lärms, wegen des Feinstaubs und wegen des Geldes.
Feuerwerksinitiative stösst auf Zustimmung
«Offizieller» Krach bleibt also auch am 1. August 2027 garantiert, ganz unabhängig vom Ausgang der Volksabstimmung. Aber was ist mit privatem Feuerwerkeln?
Sagt das Stimmvolk zur Feuerwerksinitiative Nein, bleibt natürlich auch hier alles beim Alten. Ersten Umfragen zufolge stösst das Knall-Verbot im Stimmvolk aber auf grössere Zustimmung als im Parlament. Zwei Drittel bis drei Viertel stehen dem Anliegen positiv gegenüber. Das muss natürlich noch nichts heissen, aber es liegt zumindest etwas in der Luft.

Doch selbst wenn das Stimmvolk Ende November Ja sagen sollte, gilt das Verbot von Lärm erzeugenden Feuerwerkskörpern nicht sofort. Die Initiative selbst räumt eine Frist von zwei Jahren für die gesetzliche Umsetzung ein.
Theoretisch wäre es möglich, dass sich das Parlament beeilt: In dringenden Fällen wie einer Bankenrettung haben sich National- und Ständerat auch schon innerhalb einer einzigen, dreiwöchigen Session einigen können. In der Regel dauert solches aber länger.
Theoretisch könnte der Bundesrat auch eine vorläufige Umsetzung auf dem Verordnungsweg beschliessen. Dazu müsste er aber zur Einsicht gelangen, dass es pressiert.
Ganz unabhängig von einem allfälligen Volksentscheid wird die Geräuschkulisse also wohl auch am 1. August 2027 noch ziemlich ähnlich sein.












