Bundesrat gegen Volksinitiative für Einschränkungen von Feuerwerk
Am 29. November stimmt die Schweiz über die Feuerwerksinitiative ab. Der Bundesrat empfiehlt, das Volksbegehren abzulehnen. Kantone und Gemeinden verfügten bereits über Rechtsgrundlagen, um Feuerwerke einzuschränken, argumentiert er.

Die Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk (Feuerwerksinitiative)» fordert ein Verbot von Feuerwerkskörpern, die Lärm erzeugen. Lautes Feuerwerk wie zum Beispiel Böller und Knaller soll demnach nicht mehr an Privatpersonen verkauft werden dürfen. Laute Feuerwerkskörper sollen von Privatpersonen zudem nicht mehr abgebrannt werden dürfen.
Dass lautes Feuerwerk von einem Teil der Bevölkerung als störend empfunden wird und bei Tieren schwere Reaktionen auslösen kann, ist dem Bundesrat gemäss der Botschaft ans Parlament zwar bewusst. Doch der Lärm und die vom Initiativkomitee ebenfalls geltend gemachten Feinstaubemissionen durch Feuerwerk seien zeitlich begrenzt und vergleichsweise gering.
Viele Menschen im Land würden mit dem Abbrennen von Feuerwerk sehr positive Emotionen verbinden, so der Bundesrat weiter. Landesweite Einschränkungen der Abgabe und Verwendung von Feuerwerkskörpern sind seiner Meinung nach deshalb nicht nötig und unverhältnismässig.










