Nach der an der Urne gescheiterten Justiz-Initiative sollen die Wahlen ans Bundesgericht statt systematisch nun punktuell reformiert werden. Die Rechtskommission des Ständerats (RK-S) hat entsprechende Gesetzesarbeiten an die Hand genommen.
Bundeshaus
Das Bundeshaus in Bern. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie will, dass die Gerichtskommission zur Begleitung ihrer Auswahlverfahren künftig einen Fachbeirat einsetzen und beiziehen kann.
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Im Grundsatz hat auch die Schwesterkommission des Nationalrats grünes Licht gegeben für diese sanfte Reform des Wahlsystems.

Die Initiative verlangte, dass der Gerichtskommission ein beratendes Gremium zur Seite gestellt wird, das diese bei der Auswahl der eidgenössischen Richterinnen und Richter in fachlicher Hinsicht unterstützt, jedoch keine Entscheidungskompetenz hat. Die RK-S hat mit 5 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung beschlossen, ihre Arbeiten zur Einsetzung eines solchen Gremiums fortzuführen, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten.

Über Zusammensetzung, Aufgaben und das Verfahren zur Wahl der Mitglieder dieses Beirats wird die Kommission an einer ihrer nächsten Sitzungen befinden.

Einigkeit herrscht in den Rechtskommissionen beider Räte, dass am Bundesgericht in Lausanne zwei zusätzliche Richterstellen geschaffen werden sollen. Ziel der Initiative ist es, der Arbeitsüberlastung am Bundesgericht entgegenzuwirken. Wenn die zwei zusätzlichen Stellen für ordentliche Richterinnen und Richter geschaffen würden, wären es künftig insgesamt vierzig Richterstellen.

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