Die Daten im elektronischen Handelsregister Zefix sollen auch in der elektronischen Form ihre rechtliche Wirkung haben.
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Daten des Handelsregisters Zefix sollen auch elektronisch ihre Wirkung haben.
  • Der Stände- und Nationalrat stimmten der entsprechenden Motion zu.

Die Daten im elektronischen Handelsregister Zefix sollen auch in der elektronischen Form ihre rechtliche Wirkung haben. Der Ständerat hat am Mittwoch stillschweigend einer entsprechenden Motion zugestimmt.

Zuvor hatte bereits der Nationalrat den Vorstoss angenommen. Heute muss eine Kopie des Handelsregisterauszugs auf Papier angefordert werden, damit die Daten Rechtswirkung entfalten.

Mit der nun verabschiedeten Motion wird der Bundesrat beauftragt, die Handelsregisterverordnung sowie alle gesetzlichen Grundlagen anzupassen, damit auch die elektronischen Daten auf zefix.ch rechtlich wirksam sind.

Das Geschäft geht an den Bundesrat.

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