Doppelnamen wurden in der Schweiz 2013 abgeschafft. Jetzt möchte das Parlament auf die lebensnahen Bedürfnisse der Menschen eingehen und sie wieder einführen.
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Doppelnamen könnten in der Schweiz bald wieder zugelassen werden. - pexels/ Jeremy Wong

Das Wichtigste in Kürze

  • Vor einer Dekade beschloss das Schweizer Parlament, Doppelnamen bei Paaren abzuschaffen.
  • Die tatsächlichen Bedürfnisse der Bevölkerung sollen nun berücksichtigt werden.
  • Heisst: Bald könnten die Doppelnamen wieder Einzug auf die Personalausweise halten.
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Vor einem Jahrzehnt hat das Parlament die Verwendung von Doppelnamen ohne Bindestrich, wie «Seiler Graf», abgeschafft. Die Absicht war es, die Gleichstellung zu fördern und auch Frauen dazu zu ermutigen, ihre ursprünglichen Namen beizubehalten. Allerdings hat diese Änderung nicht den gewünschten Effekt erzielt.

Trotz des neuen Gesetzes haben nur wenige Bräute ihren Geburtsnamen behalten, schreibt der «Tagesanzeiger». Stattdessen nahmen drei Viertel den Nachnamen ihres Ehemannes an. Nur zwei Prozent der Bräutigame entschieden sich im Gegenzug für den Namen ihrer Braut.

Doppelnamen: Gesetzliche Anpassungen im Blick

Jetzt plant die nationalrätliche Rechtskommission eine erneute Änderung des Gesetzes, um besser auf die tatsächlichen Bedürfnisse der Bevölkerung einzugehen. «Viele Paare bedauern, dass ihnen der Doppelname heute verwehrt ist.» Das sagt Roland Peterhans vom Zivilstandsamt Zürich und Präsident des Schweizerischen Verbands für Zivilstandswesen.

Begrüssen Sie die geplanten Änderungen zu Doppelnamen im Gesetz?

Die vorgeschlagene Änderung würde mehrere Optionen für Doppelnamen bieten und auch bereits verheirateten Paaren sowie Kindern zugänglich machen. «Wir wollen die Wahlfreiheiten erweitern, ohne jemandem etwas wegzunehmen», sagt Kommissionspräsidentin Christa Markwalder (FDP).

Die Zukunft der Namensgebung

Die Reform ist noch nicht endgültig beschlossen und wird voraussichtlich in der nächsten Frühjahrssession behandelt. Wenn sie von beiden Kammern angenommen wird, könnte sie frühestens 2025 in Kraft treten.

Roland Peterhans erwartet einen Mehraufwand für die Zivilstandsämter, hält diesen aber für bewältigbar. Er begrüsst im Artikel des «Tagesanzeiger» die Reform und die zusätzlichen Möglichkeiten, insbesondere bei den Namen der Kinder. Allerdings glaubt er nicht, dass sich die Gewohnheiten radikal ändern werden: «Die Mehrheit wird wohl auch künftig den Namen des Mannes übernehmen. Ganz traditionell».

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