Der Ständerat weitet die Anti-Rassismus-Strafnorm auf die Diskriminierung wegen der sexuellen Orientierung aus. Die Geschlechteridentität bleibt aussen vor.
Paar hält sich am Christopher Street Day, der grossen Parade der Schwulen und Lesben durch die Zürcher Innenstadt am Samstag, 10. Juni 2006.
Paar hält sich am Christopher Street Day, der grossen Parade der Schwulen und Lesben durch die Zürcher Innenstadt am Samstag, 10. Juni 2006. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Ständerat bremst die Ausweitung des Diskriminierungsverbots.
  • Die sexuelle Orientierung wird geschützt, die Geschlechteridentität nicht.

Die Anti-Rassismus-Strafnorm soll künftig auch die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung unter Strafe stellen, nicht aber die Diskriminierung aufgrund der Geschlechtsidentität. Der Ständerat ist dem Nationalrat heute Mittwoch nur teilweise gefolgt.

Die Gesetzesänderung, die zur Diskussion stand, geht zurück auf eine parlamentarische Initiative von Mathias Reynard. Der Walliser SP-Nationalrat hatte vorgeschlagen, den Anti-Rassismus-Artikel um die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung zu ergänzen. Damit sollen homo- und bisexuelle Personen geschützt werden.

Schwulen-Witze weiterhin erlaubt

Im Ständerat bot bereits diese Erweiterung Anlass für eine Diskussion unter Juristen: Andrea Caroni (FDP/AR) sprach sich dagegen aus: Das Strafrecht sei eine zu grobe Keule für solche Fälle, sagte er. Caroni warnte, dass sonst möglicherweise auch noch die Diskriminierung aufgrund der Sprache, der Nationalität oder des Geschlechts unter Strafe gestellt werden könnte. «Das hört nie auf.»

Andrea Caroni, Ständerat FDP - Nau

Caroni berief sich auch auf die Meinungsäusserungsfreiheit. In diesem Punkt widersprach ihm Claude Janiak (SP/BL): Es gehe um Aufrufe zu Hass und Diskriminierung, das habe mit Meinungsäusserungsfreiheit nichts zu tun. Der Stammtisch sei nicht in Gefahr, sagte Janiak. «Sie dürfen weiterhin Witze über Schwule machen.» Man dürfe aber keinen Hass säen.

Zu unbestimmt

Das sah die Mehrheit des Ständerats grundsätzlich gleich. Der Nationalrat hatte jedoch zusätzlich zur sexuellen Orientierung auch noch die Geschlechtsidentität in die Bestimmung aufgenommen. Damit würde die Diskriminierung wegen einer Transidentität oder Intergeschlechtlichkeit unter Strafe gestellt.

Claude Janiak, Ständerat SP - Nau

Im Gegensatz zur sexuellen Orientierung sei die Geschlechtsidentität nicht klar fassbar. «Es gibt keine klare Grenze für den Umfang der Geschlechtsidentität», sagte Hefti.

Gift fürs Strafrecht

Strafrechtliche Normen und Begriffe müssten bestimmt und klar definiert sein. Alles andere sei «Gift für das Strafrecht.» Da die Geschlechtsidentität nicht klar fassbar sein, habe sie im Strafgesetzbuch nichts zu suchen. Das ist auch die Auffassung des Bundesrats, wie Justizministerin Simonetta Sommaruga bestätigte.

Ganz schutzlos sind homosexuelle und bisexuelle Personen sowie Transmenschen und Menschen mit einer Geschlechtsvariante heute nicht. Die neue Regelung würde jedoch auch Äusserungen erfassen, mit denen eine grosse Gruppe als Ganze aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität herabgewürdigt wird.

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