Die Schweizerische Post muss Tageszeitungen bis 12.30 ausliefern

Keystone-SDA
Keystone-SDA

Bern,

Der Bundesrat hat entschieden: Die Schweizerische Post muss die Tageszeitungen bis spätestens um 12.30 verteilt haben.

post hacker
Die Post teste ihre Online-Sicherheit: 150 Hacker fanden 22 Sicherheitslücken. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Post muss in Zukunft die Tageszeitungen bis spätestens um 12.30 ausgeliefert haben.
  • Zudem wird sie zur Hauszustellung in alle ganzjährig bewohnten Häuser verpflichtet.

Künftig muss die Schweizerische Post in Gebieten ohne Frühzustellung die Tageszeitungen bis spätestens um 12.30 Uhr verteilt haben. Zudem ist sie grundsätzlich zur Hauszustellung in alle ganzjährig bewohnten Häuser verpflichtet. Dies entschied der Bundesrat am gestrigen Freitag.

Bislang war die Post zur Hauszustellung in alle Siedlungen bestehend aus mindestens fünf ganzjährig bewohnten Häusern verpflichtet. Zusätzlich musste sie in ganzjährig bewohnte Häuser ausserhalb einer Siedlung zustellen. Deren Entfernung von der Siedlung durfte allerdings nicht mehr als zwei Minuten Fahrzeit betragen.

Der Bundesrat erfüllt mit der Revision der Postverordnung Vorgaben des Parlaments. Die neuen Regeln gelten ab dem 1. Januar 2021.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

Die Post
2 Interaktionen
Fraubrunnen
2 Interaktionen
Wegen Corona

MEHR AUS STADT BERN

Jesina Amweg ist das Gesicht des Stadtgeflüsters 2025
Flüstertüte
14'000 Fans in Rot und Weiss ziehen friedlich über die Nydeggbrücke
1 Interaktionen
Von Graffenried
Mit Leidenschaft dabei
Generali