Der Ständerat berät das erneuerte Epidemiengesetz
Das nach der Coronapandemie vom Bundesrat erneuerte Schweizer Epidemiengesetz hat eine erste Hürde genommen. Der Ständerat ist am Dienstagmorgen sehr deutlich auf die Revisionsvorlage eingetreten und hat danach mit der Detailberatung begonnen.

Mit den Änderungen will der Bundesrat Lehren aus der Coronapandemie ziehen, wie er bei der Vorstellung der Vorlage vor einem Jahr sagte. Das Gesetz habe sich zwar in der Pandemie grundsätzlich bewährt, führte er damals aus, doch sei die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen zu optimieren.
Auch brauche es klarere Kompetenzverteilungen zwischen diesen. Die Vorlage sieht auch vor, dass der Bundesrat wichtige medizinische Güter selbst herstellen lassen kann, wenn die Kantone oder Private dazu nicht in der Lage sind.
In der Detailberatung hat der Ständerat zahlreiche Anträge zu behandeln. Unter anderem fordert eine Kommission, dass Bund und Kantone künftig für Erwerbsausfälle von Unternehmen und Selbstständigen aufkommen sollen, wenn es wegen einer Pandemie zu Massnahmen kommt.










