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    Büro des Nationalrats will Bundesrat zu PUK anhören

    Keystone-SDA
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    Bern,

    Das Büro des Nationalrats hat noch nicht entschieden, ob eine PUK die Geheimdienst-Affäre um die Zuger Firma Crypto untersuchen soll.

    Das Büro des Nationalrats hat noch nicht entschieden, ob eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) Licht ins Dunkel der Geheimdienst-Affäre um die Firma Crypto bringen soll. (Themenbild)
    Das Büro des Nationalrats hat noch nicht entschieden, ob eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) Licht ins Dunkel der Geheimdienst-Affäre um die Firma Crypto bringen soll. (Themenbild) - sda - KEYSTONE/ALEXANDRA WEY

    Das Wichtigste in Kürze

    • Das Büro des Nationalrates will am 2. März entscheiden, ob es eine PUK einleiten soll.
    • Es hat damit den Entscheid über eine parlamentarische Initiative der SP-Fraktion vertagt.

    Das Büro des Nationalrats hat noch nicht entschieden, ob eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) die Geheimdienst-Affäre um die Zuger Firma Crypto untersuchen soll. Es will zuerst den Bundesrat sowie den Präsidenten der Geschäftsprüfungsdelegation anhören.

    Das hat das Ratsbüro oppositionslos entschieden, wie Nationalratspräsidentin Isabelle Moret (FDP/VD) am Freitag vor den Medien in Bern bekannt gab.

    Es hat damit den Entscheid über eine parlamentarische Initiative der SP-Fraktion vertagt.

    Anhörung am 2. März

    Die Anhörungen sollen am 2. März stattfinden. An diesem Tag will das Ratsbüro auch entscheiden, ob es die Einsetzung einer PUK befürwortet oder nicht. Die Anhörung des Bundesrates sei gesetzlich vorgesehen, sagte Moret. Ob der Bundesrat von seinem Recht Gebrauch mache, sei offen. Welches Bundesratsmitglied zur Anhörung antreten würde, könnte der Bundesrat entscheiden.

    SP-Fraktionschef Roger Nordmann (VD) zeigte sich vor den Medien zufrieden mit dem Entscheid. Er werte diesen positiv, sagte er. Wenn das Ratsbüro keine PUK wollte, hätte es das schon jetzt entscheiden können.

    Nordmann bekräftigte, dass aus Sicht seiner Partei eine PUK unabdingbar ist. Es handle sich um Vorkommnisse von grosser Tragweite.

    Büro des Ständerats muss auch zustimmen

    Stimmt das Büro des Nationalrats am 2. März der parlamentarischen Initiative zu, entscheidet als nächstes das Büro des Ständerates. Spricht auch dieses sich für eine PUK aus, kann das Nationalratsbüro einen Bundesbeschluss ausarbeiten. Darin werden der Auftrag und die finanziellen Mittel festgelegt.

    Eine PUK wird nur eingesetzt, wenn National- und Ständerat dem Bundesbeschluss zustimmen. Beschliesst das Parlament die Einsetzung einer PUK, wird die Inspektion der Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) des Parlaments eingestellt.

    Die GPDel als parlamentarische Oberaufsicht über den Nachrichtendienst hatte am Donnerstag entschieden, eine Inspektion durchzuführen. Zuvor war schon der Bundesrat aktiv geworden. Er hatte im Januar alt Bundesrichter Niklaus Oberholzer beauftragt, die Geheimdienst-Affäre zu untersuchen, wie am Dienstag bekannt wurde.

    Welches Organ geeignet ist für eine Untersuchung, ist umstritten. Beide setzen sich aus Parlamentsmitgliedern zusammen. Die GPDel zählt sechs Personen, eine PUK wäre grösser.

    Befürworterinnen und Befürworter argumentieren, eine PUK sei ein starkes Zeichen dafür, dass das Parlament eine umfassende Klärung wolle. Ausserdem habe eine PUK mehr finanzielle Mittel zur Verfügung als die GPDel, sei politisch breiter abgestützt und könne einen Untersuchungsbeauftragten für die Beweiserhebung einsetzen.

    Gegnerinnen und Gegner einer PUK machen geltend, andere Wege führten schneller zum Ziel. Die GPDel könne sofort beginnen, hatte deren Präsident Alfred Heer (SVP/ZH) am Donnerstag betont.

    Dieselben Befugnisse

    Bei den Informationsrechten gibt es keine Unterschiede: Die PUK und die GPDel verfügen über dieselben Befugnisse. Sie können alle notwendigen Informationen und Dokumente verlangen, auch Protokolle von Bundesratssitzungen und geheime Unterlagen.

    Beide dürfen überdies Personen als Zeugen einvernehmen und auskunftspflichtige Personen vorladen. Sowohl die PUK als auch die GPDel können bei amtierenden und ehemaligen Behördenvertretern sowie bei Privatpersonen Auskünfte einholen und von solchen die Aktenherausgabe fordern. Privatpersonen sind indes nicht auskunftspflichtig.

    Der Fokus der Untersuchung läge sowohl bei der GPDel als auch bei einer möglichen PUK auf der Rolle der Schweizer Behörden. Die GPDel möchte klären, wer in der Schweiz wann wusste, dass ausländische Nachrichtendienste die Schweizer Firma Crypto über Jahrzehnte hinweg für das Ausspionieren von Drittstaaten benutzt haben.

    Dabei würde sie sich mit alt Bundesrichter Oberholzer koordinieren. Mit Blick auf die Anhörung von Personen, die im Dienst des Bundes stehen oder standen, macht sie indes Vorrang geltend.

    Fragenkatalog der SP-Fraktion

    Das Mandat der PUK würde im Bundesbeschluss festgelegt. In ihrer parlamentarischen Initiative schlägt die SP-Fraktion einen ganzen Katalog von Fragen vor. An erster Stelle steht die Rolle des Nachrichtendienstes (NDB) und der Vorgängerorganisationen.

    Die SP-Fraktion möchte wissen, wer im Nachrichtendienst ab wann informiert war, ob der NDB die übergeordnete politische Ebene informierte und die Strafverfolgungsbehörden wegen verbotenem Nachrichtendienst einschaltete. Falls dies nicht geschah, soll geklärt werden, wer dafür verantwortlich war.

    Unter die Lupe nehmen möchte die SP-Fraktion aber auch die Rolle der Armee, der Bundesanwaltschaft und der Bundeskriminalpolizei. So will sie etwa wissen, ob die Bundesanwaltschaft Untersuchungen und Strafverfahren aus übergeordneten politischen Interessen vereitelt hat.

    Weiter enthält die parlamentarische Initiative eine Reihe von Fragen zur Rolle des Bundesrates. Schliesslich soll die PUK klären, ab wann die GPDel als Kontrollinstanz informiert war und wie sie den gesetzlichen Grundlagen Nachachtung verschafft hat.

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