Die Ungleichbehandlung von Witwen und Witwern beim Anrecht auf die Witwerrente soll behoben werden.
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Das Bundeshaus. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Forschungsprojekt zur Aktualisierung der wirtschaftlichen Situation sei in Arbeit.
  • Vor konkreten Gesetzesänderungen will der Bundesrat einen Prüfbericht abwarten.
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Mit der Volljährigkeit des jüngsten Kindes verliert ein Witwer in der Schweiz das Anrecht auf die Witwerrente, eine Witwe dagegen nicht. Diese Ungleichbehandlung haben die Strassburger Richter kürzlich kritisiert. Der Bundesrat will nun handeln.

Ein Forschungsprojekt zur Aktualisierung der wirtschaftlichen Situation von Witwen und Witwern sei derzeit in Arbeit, antwortete die Regierung in den vergangenen Wochen auf verschiedene hängige parlamentarische Vorstösse. Zudem begrüsst der Bundesrat einen Prüfbericht, mit dem aufgezeigt werden soll, wie der Missstand behoben werden kann.

Konkret fordert Nationalrätin Yvonne Feri (SP/AG) den Bundesrat mit einem Postulat auf, die Ungleichbehandlung von Witwen und Witwer in der AHV und der Unfallversicherung zu beheben. Gleichzeitig solle eine angemessene Existenzsicherung für Hinterbliebene unabhängig von ihren Familienmodellen und Lebensformen gewährleistet werden.

Der Bundesrat will diesen Bericht abwarten, bevor er konkrete Gesetzesänderungen anpackt. Motionen mit konkreten Vorschlägen erteilt er zurzeit eine Absage, wie er in am Donnerstag veröffentlichten Antworten auf Vorstösse schreibt.

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