Der Bundesrat plant eine Reform der Wettbewerbskommission – mit weniger Mitgliedern und höheren Pensen.
Die Wettbewerbskommission (WEKO) eine eine Vorabklärung zu möglichen Absprachen bei Bankenlöhnen eingeleitet. (Symbolbild)
Der Bundesrat plant eine Reform der Wettbewerbskommission. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/PETER KLAUNZER

Der Bundesrat will die Wettbewerbskommission (Weko) professionalisieren. Sie soll eine Milizbehörde bleiben, aber weniger Mitglieder mit höheren Pensen haben. Das Wirtschaftsdepartement soll bis Mitte 2025 eine Vernehmlassungsvorlage vorlegen.

An seiner Sitzung am Freitag legte der Bundesrat die Stossrichtung fest für die geplante Reform der Wettbewerbsbehörden. Er folgte zumeist Empfehlungen einer vom früheren Bundesrichter Hansjörg Seiler geleiteten Expertenkommission, wie er schrieb. Einen Systemwechsel bei der Weko hielt das Expertengremium nicht für angezeigt, da die Behörde grundsätzlich gut funktioniere und keine Mängel aufweise. Bis Mitte 2025 soll das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung nun eine Vernehmlassungsvorlage ausarbeiten.

Verschlankt und unabhängig: Die neue Weko

Der Bundesrat will die Weko als Milizbehörde beibehalten, aber professionalisieren. Statt wie heute elf bis 15 Mitglieder soll sie noch deren fünf bis sieben haben, aber mit höheren Pensen. Das Sekretariat der Weko soll Untersuchungen neu ohne Einbezug der Weko führen, damit die Unabhängigkeit der Weko beim Entscheid gestärkt wird.

Prüfen lässt der Bundesrat, ob ein Verfahrensbeauftragter oder eine Verfahrensbeauftragte die Weko entlasten könnte. Diese Person würde die Einhaltung der Parteirechte im Verfahren überprüfen, sodass sich die Weko-Mitglieder stärker auf Materielles konzentrieren können. Das Sekretariat will der Bundesrat verpflichten, am Ende der wesentlichen Ermittlungen den beschuldigten Unternehmen das vorläufige Beweisergebnis, die erhobenen Vorwürfe und die geplanten Rechtsfolgen mitzuteilen.

Ausserdem will er das Beschwerdeverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht stärken. In Kartellrechtsfällen sollen nebenamtliche Fachrichterinnen und Fachrichter eingesetzt werden. Der Bundesrat erhofft sich davon schnellere Verfahren und mehr Expertise am Bundesverwaltungsgericht.

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