Bundesrat

    Bundesrat will Homosexuellen das Blutspenden erlauben

    Keystone-SDA
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    Bern,

    Die Unentgeltlichkeit der Blutspenden soll nach Ansicht des Bundesrats im Gesetz verankert werden. Zudem soll Diskriminierung beim Blutspenden verboten werden.

    Blut spenden liegen in einer Kühlkammer. - Keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Der Bundesrat möchte Diskriminierung bei der Blutspende verbieten.
    • Ausserdem soll der Grundsatz der Unentgeltlichkeit im Gesetz verankert werden.

    Der Bundesrat möchte Diskriminierung bei der Blutspende verbieten. Künftig soll bei den Ausschlusskriterien vom Blutspenden jede Form von Diskriminierung, wie zum Beispiel aufgrund der sexuellen Orientierung, verboten werden. Überdies will die Landesregierung den Grundsatz der Unentgeltlichkeit von Blutspenden im Gesetz verankern.

    Dies geht aus der Stellungnahme des Bundesrates zu einem Gesetzesentwurf aus dem Parlament zum Thema hervor. Dieser basiert auf einer parlamentarischen Initiative des früheren Aargauer SVP-Nationalrats Ulrich Giezendanner. Die Landesregierung verabschiedete die Stellungnahme anlässlich ihrer Sitzung am Freitag, wie sie mitteilte.

    Die Gesundheitskommissionen von National- und Ständerat haben sich ebenfalls für die Initiative Giezendanners ausgesprochen. Diese verlangt eine Anpassung des Heilmittelgesetzes, um eine hinreichende Versorgung der schweizerischen Bevölkerung mit Blut und labilen Blutprodukten sicherzustellen.

    Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) hat einen Gesetzesentwurf ausgearbeitet und zusätzlich das Diskriminierungsverbot aufgenommen. Hintergrund ist, dass schwule und bisexuelle Männer nach Ausbruch der Aids-Epidemie von 1988 bis 2017 pauschal vom Blutspenden ausgeschlossen waren. Und zwar unabhängig von ihrer persönlichen Lebenssituation und ihrem Verhalten.

    In einem Punkt stellt sich der Bundesrat gegen den Vorschlag der Parlamentskommission. Diese möchte im Gesetz die Möglichkeit von Finanzhilfen verankern. Der Bundesrat ist dagegen der Ansicht, die Finanzierung des Blutspendewesens sei eine private Aufgabe. Zudem seien grundsätzlich die Kanone für die Gesundheitsversorgung zuständig.

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