Der Bundesrat möchte eine Lücke im Versicherungsrecht schliessen, um verunfallte Personen besser abzusichern, die vor dem 25. Geburtstag erwerbsunfähig sind.
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Das Bundeshaus in Bern. (Symbolbild) - Keystone

Wer vor dem 25. Geburtstag verunfallt und darum später erwerbsunfähig ist, soll versicherungstechnisch besser geschützt werden. Der Bundesrat will eine entsprechende Lücke im Versicherungsrecht schliessen. Den Auftrag dazu erhielt er vom Parlament.

Das Parlament hatte den Vorstoss des früheren Walliser CVP-Nationalrats Christophe Darbellay bereits im Jahr 2014 in abgeänderter Form angenommen. Seither steht eine Umsetzung aus.

Betroffene unter Umständen auf Sozialhilfe angewiesen

Am Freitag hat der Bundesrat nun die Vernehmlassung zur Änderung des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) eröffnet. Damit soll sichergestellt werden, dass Taggelder von der Unfallversicherung auch dann ausgerichtet werden, wenn die Erwerbsunfähigkeit auf Rückfälle nach oder Spätfolgen von einer Verletzung zurückzuführen ist, welche die versicherte Person als Jugendliche oder Jugendlicher erlitten hat, als sie noch nicht UVG-versichert war.

Heute zahlt die Berufsunfallversicherung in solchen Fällen keine Taggelder. Die Krankenkasse der Betroffenen übernimmt in diesem Fall die medizinischen Kosten zu den Bedingungen des Krankenversicherungsgesetzes (KVG). Der Erwerbsersatz wird vom Arbeitgeber versichert, allerdings nur für eine bestimmte Zeit. Die Betroffenen sind unter Umständen auf Sozialhilfe angewiesen.

Die Vorlage will dies nun ändern. Noch im Jahr 2018 hatte der Bundesrat in einem Bericht argumentiert, es gebe keinen überzeugenden Weg, die Rechtslücke zu schliessen.

Finanzierung über geringfügige Anpassung der Prämien

Nun schlägt er vor, das UVG so zu ändern, dass Rückfälle nach und Spätfolgen von einem Unfall, der nicht UVG-versichert war und sich vor Vollendung des 25. Altersjahres ereignet hat, ebenfalls als Nichtberufsunfälle gelten. Solche Rückfälle und Spätfolgen sollen einen Anspruch auf Taggelder während höchstens 720 Tagen begründen.

Das Taggeld würde nach Vorschlag des Bundesrats nur ausgerichtet, wenn die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers erlischt und die Person keinen Anspruch auf ein Taggeld einer Erwerbsausfallversicherung mehr hat. Dieses neue Risiko, das von den Versicherern zu tragen ist, hat maximal geschätzte Kosten von 17 Millionen Franken pro Jahr zur Folge.

Die Finanzierung wird über eine geringfügige Anpassung der Prämien erfolgen, da diese von Gesetzes wegen risikogerecht sein müssen. Es wird geschätzt, dass die Nettoprämien für Nichtberufsunfälle um maximal 0,5 Prozent steigen werden. Die Vernehmlassung dauert bis am 15. Dezember 2023.

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