Der Bundesrat schlägt eine Erweiterung der Schutzdienstpflicht vor. Die Vorlage wurde am Mittwoch in die Vernehmlassung gegeben.
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Zivilschützer im Einsatz in einer Flüchtlingsunterkunft. Der Bundesrat will dem Zivilschutz mit Gesetzesänderungen zu mehr Personal verhelfen. (Archivbild) - keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Künftig sollen mehr Schweizer Zivilschutz leisten.
  • Nicht mehr diensttaugliche Armeeangehörige sollen schutzdienstpflichtig werden.
  • Zivilschutz-Organisationen sollen zudem als Einsatzbetriebe für Zivis anerkannt werden.

In der Schweiz sollen mehr Personen als heute Zivilschutz leisten. Der Bundesrat will die Schutzdienstpflicht ausweiten und zu Gunsten des Zivilschutzes auf Zivildienstleistende zurückgreifen.

Die Vorlage, die der Bundesrat am Mittwoch in eine Vernehmlassung gegeben hat, sieht eine Erweiterung der Schutzdienstpflicht vor. Wer militärdienstpflichtig ist, aber bis zum 25. Altersjahr keine Rekrutenschule (RS) absolviert hat und aus der Armee entlassen wird, soll neu schutzdienstpflichtig werden.

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Immer noch viele Dienstpflichtige entscheiden sich für den Zivildienst. - Keystone

Auch auf nicht mehr diensttaugliche Armeeangehörige will der Bundesrat zurückgreifen. Betroffen ist, wer die RS vollständig absolviert hat und danach untauglich wird. Nach den Plänen des Bundesrats sollen diese Personen schutzdienstpflichtig werden, wenn sie noch mindestens 80 Armee-Diensttage hätten leisten müssen.

Befürworten Sie die Vorlage des Bundesrats bezüglich des Zivilschutzes?

Zivildienst-Leistende will der Bundesrat ebenfalls beim Zivilschutz einsetzen können. Zivilschutz-Organisationen, die auf Dauer zu wenig Personal haben, sollen als Einsatzbetriebe für Zivis anerkannt werden. Voraussetzung ist dabei, dass der Zivilschutz alle anderen Mittel ausgeschöpft hat, um den Unterbestand zu beheben.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 2. Mai. Mit der Vorlage will der Bundesrat Erkenntnisse aus dem Bericht zur Alimentierung von Armee und Zivilschutz umsetzen.

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