Bundesrat

    Bundesrat will Covid-19-Gesetz teils verlängern

    Keystone-SDA
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    Bern,

    Die Corona-Situation ist in der Schweiz angespannt. Angesichts dessen will der Bundesrat Teile des Covid-Gesetzes verlängern.

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    Der Bundesrat will teils das Gesetz zur Bekämpfung der Corona-Pandemie über das Ende des Jahres 2021 verlängern. - Keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Der Bundesrat will Teile des Covid-Gesetzes bis über das Ende des Jahres 2021 verlängern.
    • Er wird dem Parlament vorsorglich einen Verlängerungsantrag stellen.
    • Bestimmungen in Bereichen wie der Gesundheit könnten noch länger gebraucht werden.

    Der Bundesrat will Teile des Gesetzes zur Bekämpfung der Corona-Pandemie angesichts der unsicheren Entwicklung über das Ende des Jahres 2021 hinaus verlängern. Er hat darum am Mittwoch entschieden, dem Parlament vorsorglich einen Verlängerungsantrag zu stellen.

    Einige Bestimmungen aus dem Covid-19-Gesetz könnten unter Umständen noch länger gebraucht werden. Das teilte der Bundesrat nach einer Beratung über die mittelfristige Strategie gegen die Pandemie mit. Betroffen sind etwa Massnahmen in den Bereichen Gesundheit, Arbeitnehmerschutz, Sport und Kultur.

    Verlängerung für voraussichtlich um ein Jahr geplant

    Der Bundesrat plant den Angaben zufolge eine Verlängerung voraussichtlich um ein Jahr. Die Botschaft dazu will die Regierung bis Ende Oktober vorlegen. Ohne Verlängerung einiger Bestimmungen könnte seine Handlungsfähigkeit bei der Bewältigung der Pandemie im kommenden Jahr erheblich eingeschränkt werden, argumentierte der Bundesrat.

    Die meisten Bestimmungen in dem geltenden Covid-Gesetz laufen Ende 2021 aus. Mit einer Verlängerung möchte der Bundesrat sicherstellen, dass er im Fall einer anhaltenden Krise auch nächstes Jahr über dieselben Instrumente gegen die Pandemie und ihre Folgen verfügt wie bisher.

    Covid-Gesetz
    Das Covid-Gesetz wurde vom Nationalrat im September 2020 mit 153 zu 36 Ja-Stimmen bei 6 Enthaltungen deutlich angenommen. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/ANTHONY ANEX

    Die Bestimmungen des Covid-19-Gesetzes weisen eine unterschiedliche Geltungsdauer auf. So ist zum Beispiel die gesetzliche Grundlage für das Covid-Zertifikat bis Ende 2022 in Kraft. Die Bestimmung ist laut Bundesart vom Entscheid vom Mittwoch nicht betroffen.

    Gegen das Covid-Gesetz wurde bereits zum zweiten Mal das Referendum ergriffen. Am 28. November entscheidet die Stimmbevölkerung über die Vorlage.

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