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    Bundesrat will Ausdehnung der Plattformbesteuerung prüfen

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    Bern,

    Der Bundesrat will eine Mehrwertsteuerpflicht für Online-Plattformen bei elektronischen Dienstleistungen prüfen. Er beantragt eine entsprechende Motion der Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) zur Annahme.

    Im Bundeshaus kommen in den nächsten drei Wochen die eidgenössischen Räte zusammen. An der Frühjahrssession werden verschiedene umstrittene Dossiers diskutiert. (Archivbild)
    Im Bundeshaus kommen in den nächsten drei Wochen die eidgenössischen Räte zusammen. An der Frühjahrssession werden verschiedene umstrittene Dossiers diskutiert. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/PETER KLAUNZER

    Derzeit diskutiert das Parlament die Plattformbesteuerung für den Versandhandel. Für Plattformen, die Dienstleistungen erbringen, ist in der Vorlage bloss eine Auskunftspflicht vorgesehen.

    Die WAK-S möchte das ändern und mit einer separaten Vorlage eine Erweiterung auf elektronische Dienstleistungen näher prüfen. Zuerst sollten aber die betroffenen Kreise konsultiert werden.

    Der Bundesrat ist damit einverstanden, wie er in seiner am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf den Vorstoss schreibt. Damit würde die steuerliche Gleichbehandlung der elektronischen Dienstleistungen verbessert, auch wenn der Handlungsbedarf im Vergleich zu den Warenlieferungen der ausländischen Versandhändler deutlich geringer sei.

    Bei elektronischen Dienstleistungen handelt es sich vor allem um den Download und das Streaming von Software, Apps, Filmen und Musik. Nicht der Anbieter oder die Anbieterin soll diese elektronischen Dienstleistungen laut der WAK-S versteuern, sondern die Plattform, über die sie erbracht werden.

    Der Bundesrat hält in seiner Stellungnahme fest, dass die Umsetzung der Plattformbesteuerung für elektronische Dienstleistungen in der Praxis nicht problemlos sei. Das gelte insbesondere dann, wenn die Plattform ihren Sitz im Ausland habe. «Dann wäre es schwierig festzustellen, ob sie die Erbringung elektronischer Dienstleistungen an Kunden oder Kundinnen in der Schweiz ermöglicht und ob es sich dabei um Steuerpflichtige handelt oder nicht.»

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