Bundesrat will Anpassung der Flüchtlingskonvention prüfen
Der Bundesrat will in einem Bericht Fragen zur Anwendung der Flüchtlingskonvention prüfen.

Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat will Fragen zur Anwendung der Flüchtlingskonvention prüfen.
- Damian Müller fordert, dass die Fluchtgründe in der Konvention von 1951 angepasst werden.
Der Bundesrat will in einem Bericht Fragen zur Anwendung der Flüchtlingskonvention prüfen. Er beantragt dem Parlament, ein Postulat von Damian Müller (FDP/LU) anzunehmen.
Er sei der Ansicht, dass die Konvention den aktuellen Anforderungen an einen konsequenten Schutz von verfolgten Personen weiterhin gerecht werde, schreibt der Bundesrat in seiner am Freitag veröffentlichten Antwort auf den Vorstoss.
Er stelle aber auch fest, dass ein Teil der Staaten der Flüchtlingskonvention nicht beigetreten sei und dass bei der Anwendung der Konvention teilweise erhebliche Unterschiede bestünden. Deshalb sei er bereit, in einem Bericht Fragen zu prüfen.
Müller fordert, dass der Bundesrat eine Revision der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 prüft. Ihm geht es um eine Anpassung der Fluchtgründe. Der Bundesrat hält dazu fest, dass Personen, die rein wirtschaftliche Gründe oder ausschliesslich Wehrdienstverweigerung geltend machten, bereits heute nicht unter die Konvention fielen.