Bundesrat

    Bundesrat muss bei nationalem Adressdienst nachbessern

    Keystone-SDA
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    Bern,

    Nationalrat lehnt den Vorschlag für einen nationalen Adressdienst ab und fordert Überarbeitung.

    Bundeshaus der Schweiz
    Bei der Bekämpfung von Rassismus in der Schweiz sieht der Bund Fortschritte, während Diskriminierung am Arbeitsplatz und bei der Wohnungssuche weiterhin eine Herausforderung bleibt. (Symbolbild) - keystone

    Der Nationalrat will vorläufig keinen nationalen Adressdienst. Er hat am Donnerstag eine entsprechende Vorlage zur Überarbeitung an den Bundesrat zurückgewiesen.

    Die grosse Kammer fällte ihren Entscheid mit 116 zu 71 Stimmen ohne Enthaltungen – gegen den Willen der Ratslinken, der GLP und der beiden EVP-Vertreter. Der Ständerat hatte das Adressdienstgesetz in der Wintersession mit grosser Mehrheit angenommen.

    Eine Mehrheit der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats (SPK-N) kritisierte den Gesetzesentwurf dagegen als unausgereift. Es fehle an einer Verfassungsgrundlage, damit der Bund in diesem Bereich tätig werden könne. Zudem sei nicht ersichtlich, welche Vorteile das Vorhaben den Bürgerinnen und Bürgern bringe.

    Modelle, mit denen das angestrebte Ziel erreicht werde, wobei die Kompetenzen bei den Kantonen blieben, habe der Bundesrat offensichtlich nicht geprüft, sagte Mehrheitssprecher Gregor Rutz (SVP/ZH). Zudem sei nicht gewährleistet, dass es in Zukunft ausreiche, seine Adresse einmal zu melden.

    Zugriff auf zentrale Datenbank

    Der Entwurf des Bundesrates sah die Schaffung einer zentralen Datenbank mit Adressen natürlicher Personen vor. Aufbauen und verwalten sollte sie das Bundesamt für Statistik (BFS).

    Zugriff sollten demnach bestimmte Verwaltungsstellen sowie Dritte haben, die einen gesetzlichen Auftrag erfüllen. Sie sollten Adressdaten der gesamten Wohnbevölkerung neu gesamtschweizerisch abfragen können. Dadurch werde die Arbeit der Verwaltung vereinfacht, begründete der Bundesrat das Vorhaben.

    Eine Minderheit der Kommission war gegen die Rückweisung. Sie konnte sich im Rat jedoch nicht durchsetzen.

    Corina Gredig (GLP/ZH) verwies darauf, dass heute die wenigsten Menschen ihr Leben lang an einem Ort wohnten. Dies führe zu administrativem Aufwand und Kosten, wenn jemand sich nicht ordnungsgemäss bei der Wohngemeinde ab- und anmelde.

    Argumente für den nationalen Adressdienst

    Innenministerin Elisabeth Baume-Schneider warb vergeblich für die Vorlage. Diese werde auch von den Kantonen breit unterstützt. Es gehe um wichtige Fragen, etwa darum, die Umgehung von Alimentenzahlungen zu erschweren.

    Was die Verfassungsgrundlage angeht, argumentierte Baume-Schneider, es gehe lediglich um ein Mittel, das dem Bund die Erfüllung seiner in der Bundesverfassung verankerten Aufgaben ermöglichen solle.

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