Laut einem Bericht des Bundesrates ist in der Schweiz kein Fall von Verschwindenlassen bekannt. Der Bericht wurde für den Uno-Ausschuss erstellt.
Eine Kuppel des Bundeshauses.
Der Bundesrat startet die Konsultation zum Rahmenabkommen mit der EU. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • In der Schweiz sind keine Fälle von Verschwindenlassen bekannt.
  • Verschwindelassen heisst Freiheitsentzug, der durch den Staat erfolgt oder gebilligt wird.
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Bisher ist in der Schweiz kein Fall von Verschwindenlassen im Sinne des internationalen Übereinkommens bekannt. Das schreibt der Bundesrat in einem Bericht, in dem er die Massnahmen der Schweiz zu dessen Umsetzung erläutert.

Verschwindenlassen im Sinne des Übereinkommens meint Freiheitsentzüge, die durch den Staat erfolgen oder von diesem gebilligt werden und in der Folge verschleiert werden.

Bisher sei in der Schweiz weder auf Bundes- noch auf Kantonsebene ein solcher Fall gemeldet worden, schreibt der Bundesrat. Deshalb sei auch kein Untersuchungs- oder Gerichtsverfahren durchgeführt worden, bei dem eine schweizerische Behörde in einen Fall von Verschwindenlassen involviert gewesen wäre.

Erschaffung von nationalem Netzwerk

Die Schweiz hat indes Massnahmen getroffen. So hat sie einen spezifischen strafrechtlichen Tatbestand eingeführt. Zudem wurde ein nationales Netzwerk geschaffen, welches das Auffinden vermisster oder potenziell verschwundener Personen im Freiheitsentzug erleichtern soll, dies als Alternative zu einem teuren nationalen Register inhaftierter Personen.

Das internationale Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen wurde 2006 verabschiedet. Bis heute haben es 98 Staaten unterzeichnet und 59 ratifiziert. Die Schweiz hat das Abkommen vor zwei Jahren ratifiziert. Damit verpflichtete sie sich auch, dem Uno-Ausschuss über Verschwindenlassen einen Bericht zu den Umsetzungsmassnahmen vorzulegen.

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