Krebspatienten sollen weiterhin einen raschen Zugang zur Krebstherapie haben. Dazu verabschiedete der Bundesrat am Mittwoch eine Rahmenvereinbarung.
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Der Bundesrat genehmigt Vergütung neuer Krebstherapie. (Symbolbild) - Angelika Warmuth/dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Weiterhin sollen Krebspatienten raschen Zugang zur autologen Car-T-Zelltherapie erhalten.
  • Dazu verabschiedete der Bundesrat am Mittwoch eine Rahmenvereinbarung der Tarifpartner.
  • Künftig soll der Therapie-Zugang klarer geregelt werden.

Krebspatienten sollen weiterhin raschen Zugang haben zur autologen Car-T-Zelltherapie. Der Bundesrat hat am Mittwoch eine Rahmenvereinbarung der Tarifpartner zur Vergütung dieser innovativen Krebsbehandlung verabschiedet.

Vor einem Jahr hatte die Regierung zwei Tarifvereinbarungen zur Vergütung der neuen Krebstherapie verlängert. Mit der unbefristeten Rahmenvereinbarung soll der Zugang zur Therapie nun klarer geregelt und vereinheitlicht werden, wie der Bundesrat mitteilte.

Krebszellen werden erkannt und bekämpft

Bei der autologen Car-T-Zelltherapie werden die weissen Blutkörperchen der Patientinnen und Patienten so verändert, dass sie die Krebszellen erkennen und bekämpfen. Es handelt sich nicht um ein Medikament im eigentlichen Sinn, sondern um eine sehr kostspielige medizinische Leistung.

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Bei der autologen Car-T-Zelltherapie werden die weissen Blutkörperchen der Patientinnen und Patienten so verändert, dass sie die Krebszellen erkennen und bekämpfen. (Symbolbild) - Keystone

Die Rahmenvereinbarung wurde von den Tarifpartnern H+, Santésuisse, Einkaufsgemeinschaft HSK AG, CSS Versicherung AG und Swica Krankenkasse AG eingereicht. Der Bundesrat verabschiedete gleichzeitig eine Zusatz-Tarifvereinbarung zur Vergütung des Car-T-Zell-Therapeutikums Brexucabtagen Autoleucel.

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