Bundesrat genehmigt Richtplan des Kantons Solothurn

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    Bern,

    Solothurn darf weitere Flächen einzonen. Das besagt der Bundesrat zu den Änderungen des Richtplans des Kantons.

    Sicht auf den Rohbau der Produktionsstaette des amerikanischen Biotech-Konzern Biogen in Solothurn.
    Sicht auf den Rohbau der Produktionsstaette des amerikanischen Biotech-Konzern Biogen in Solothurn. - Keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Der revidierte Solothurner Richtplan sieht neue Bauzonen vor.
    • Dabei sollte der Kanton darauf achten, kompakter zu bauen.

    Der Bundesrat hat am Mittwoch den revidierten Solothurner Richtplan genehmigt. Während andere Kantone Bauzonen aufheben müssen, darf der Kanton Solothurn neue Flächen einzonen.

    Der Spielraum beträgt 477 Hektaren oder rund 5 Prozent des heutigen Siedlungsgebiets. Das ist der Umfang der heutigen Reservezonen. Der Bundesrat fordert den Kanton allerdings auf, für die Besiedlung ungünstig gelegene Reservezonen der Landwirtschaftszone zuzuweisen, wie es in einer Mitteilung heisst. Damit hätte Solothurn die Möglichkeit, Gebiete in geeigneteren Lagen einzuzonen.

    Zersiedlung verboten

    Trotzdem zwingt die Obergrenze von 9027 Hektaren die Gemeinden, im bestehenden Siedlungsraum kompakter zu bauen. Der Richtplan verpflichtet sie, in ihrer Ortsplanung die Möglichkeiten zur Verdichtung zu ermitteln und entsprechende Massnahmen zu ergreifen.

    Der Bundesrat nimmt auch den Kanton in die Pflicht. Dieser muss innerhalb eines Jahres einen entsprechenden Planungsgrundsatz aufnehmen. Zudem muss er überprüfen, ob die für Einzonungen vorgesehenen Dichterichtwerte wirken oder nötigenfalls angepasst werden müssen.

    Raumplanungsgesetz

    Mit diesen und anderen Vorbehalten erfüllt der Solothurner Richtplan laut Bundesrat die verschärften Anforderungen des revidierten Raumplanungsgesetzes. Dieses ist seit Mai 2014 in Kraft. Es schreibt unter anderem vor, dass die Bauzonen in einem Kanton nur noch so gross sein dürfen, dass sie dem voraussichtlichen Bedarf für die nächsten 15 Jahre entsprechen.

    Die Kantone haben fünf Jahre Zeit, ihre Richtpläne anzupassen. Neben Solothurn haben auch Appenzell Ausserrhoden, Genf, Basel-Stadt, Zürich, Bern, Luzern, Schwyz, Uri, Aargau, St. Gallen, Nidwalden, Waadt, Appenzell Innerrhoden und Thurgau ihre Richtpläne angepasst.

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