Die Ausgleichsszahlungen dieses Jahres sind nun definitiv. Die Kantone haben keine Änderungen beantragt.
Franken Zins
Münzen liegen auf einem Tisch. (Symbolbild) - Pixabay
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Das Wichtigste in Kürze

  • Einige Kantone müssen dieses Jahr mehr zum Finanzausgleich beitragen als letztes Jahr.
  • Das Ausgleichssystem soll sich jedoch in Zukunft ändern.

Geberkantone wie Zürich, Zug und Genf müssen kommendes Jahr etwas mehr zum Finanzausgleich beitragen als dieses Jahr. Insgesamt belaufen sich die Ausgleichszahlungen auf 5,2 Milliarden Franken, 132 Millionen mehr als im Vorjahr.

Die Zahlen hatte die Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV) bereits im Sommer kommuniziert. Die Kantone stellten in der anschliessenden Anhörung keine Änderungsanträge, wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte. Deshalb genehmigte die Regierung nun die definitiven Ausgleichszahlungen für 2019.

Am stärksten belastet wird Zürich mit 487,2 Millionen Franken, rund 26 Millionen mehr als im Vorjahr. Pro Einwohner am stärksten belastet wird der Kanton Zug (2727 Franken), die höchsten Mehrbelastungen pro Einwohner gegenüber 2018 erfahren die Kantone Obwalden und Zug.

Der grösste Nehmerkanton bleibt Bern. Allerdings muss er nächstes Jahr mit weniger auskommen als im laufenden Jahr: Bern erhält 1,187 Milliarden Franken, 85 Millionen weniger als im Vorjahr. Pro Einwohner sinkt der Betrag um 95 Franken auf 1172 Franken.

Reform in Sicht

Für die Zukunft sind Änderungen am System geplant: Die Geberkantone sollen entlastet werden. Ende September verabschiedete der Bundesrat eine entsprechende Botschaft zuhanden des Parlaments.

Der ressourcenschwächste Kanton würde auf ein tieferes Niveau gehoben als heute. Geber- und Nehmerkantone hatten sich auf einen Kompromiss geeinigt, dem die grosse Mehrheit der Kantone zustimmte. Die Änderungen sollen 2020 in Kraft treten. Dann läuft das alte Modell aus.

Heute entscheidet das Parlament alle vier Jahre über die Grundbeiträge. Es muss sich dabei nach dem gesetzlichen Ziel richten, wonach der schwächste Kanton mit dem Ausgleich auf mindestens 85 Prozent der durchschnittlichen Ressourcenausstattung aller Kantone kommen soll.

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