Der Bundesrat ist dagegen, dass Insekten in Lebensmittel zusätzlich deklariert werden müssen. Er empfiehlt die SVP-Motion zur Ablehnung.
Eine Motion aus dem Nationalrat fordert eine explizite Deklaration von Insekten in Lebensmitteln. Laut dem Bundesrat genügt das geltende Recht. (Themenbild)
Eine Motion aus dem Nationalrat fordert eine explizite Deklaration von Insekten in Lebensmitteln. Laut dem Bundesrat genügt das geltende Recht. (Themenbild) - sda - KEYSTONE/WALTER BIERI

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat lehnt die explizite Deklaration von Insekten in Lebensmitteln ab.
  • Die Motion hatte der Luzerner SVP-Naitonalrat Franz Grüter lanciert.
  • Zusätzliche Kennzeichnung könnte zu Handelshemmnissen führen, so der Bundesrat.
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Der Bundesrat ist dagegen, dass in Lebensmittel beigemengte Insekten wie Heuschrecken oder Mehlwürmer explizit ausgewiesen werden müssen. Er beantragt eine entsprechende Motion aus dem Nationalrat zur Ablehnung.

Den Vorstoss lanciert hatte der Luzerner SVP-Nationalrat Franz Grüter. 53 Ratsmitglieder – die meisten aus der SVP, aber auch FDP- und Mitte-Vertreterinnen und -Vertreter – unterstützen seine Motion.

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Grüter macht in der Begründung geltend, dass Insekten-Zusätze heute nur in der Zutatenliste und noch in lateinischer Sprache gekennzeichnet seien. Es dürfe nicht sein, dass die Konsumentinnen und Konsumenten künftig mit dem Fremdwörterbuch einkaufen müssten.

In seiner am Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme zum Vorstoss schreibt der Bundesrat: Schon heute müsse die Tierart ausdrücklich auf der Verpackung genannt werden, auch wenn das Insekt nur als Zutat verwendet werde. Zudem müsse auf der Etikette klar vermerkt sein, dass diese Zutat bei Personen, die gegen Krebs- und Weichtiere und Erzeugnisse daraus sowie gegen Hausstaubmilben allergisch sind, allergische Reaktionen auslösen könne.

Zusätzliche Kennzeichnung kann fehlleiten

Die Einführung zusätzlicher Kennzeichnungsvorschriften könnte laut dem Bundesrat zu Handelshemmnissen führen. Weiter würde es «den Eindruck erwecken, dass zugelassene Insekten nicht so sicher sind wie andere Zutaten», was nicht stimme.

Gemäss geltendem Recht dürfen aktuell drei Arten von Insekten in Verkehr gebracht werden: der Mehlwurm, die Hausgrille und die Wanderheuschrecke. Wie die EU erlaubt auch die Schweiz seit Anfang Jahr die Verwendung von teilweise entfettetem Hausgrillen-Pulver als Lebensmittel.

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